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#1
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| Hallo, vor 13 Monaten bin ich berufsbedingt vom Norden in den Süden Deutschlands umgezogen. Diese Arbeitsstelle wurde nun von Seiten des Arbeitsgeber zu Ende November konjunkturell bedingt gekündigt. Umgehend habe ich meine Wohnung hier gekündigt zu Ende Januar 09. Ich möchte hier nicht weiter wohnen bleiben und sehe grössere Chancen am Ort wo ich vorher gewohnt habe bzw. in einer anderen Stadt. Kann mir hierdurch ein Nachteil entstehen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld, da ich ja quasi nicht vermittelbar bin mehr vor Ort durch die Kündigung der Wohnung und Umzugspläne? Gruß |
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#2
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| Du hast Dich doch auch hoffentlich umgehend bei der Arbeitsagentur gemeldet. Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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