| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen!! Die frage ist bestimmt schon öfters gestellt worden. Aber folgendes: Ich arbeite seit August bei einer Sicherheitsfirma im Auftrag der DB. Ich will dort aber aufhören, nicht weil die Arbeit keinen Spass macht, sondern wie es aussieht, das die Firma den Auftrag verliert. Wird aber natürlich nicht drüber gesprochen. So versucht man uns anderweitig unter zu bringen. Womit ich aber ich nicht so zufrieden bin. (z.b eine ganze Woche lang auf eine " Geisterbaustelle" aufpassen, Pforte sitzen an einem DB-Werk.Wäre auch nicht so schlimm, aber es sind fast 230km von mir, die ich nicht bezahlt bekomme) Des weitern habe ich in den letzten Monaten fast immer 240 Std. 6 Tage die Woche gearbeitet. Eindeutig zuviel!!! Jetzt kam Weihnachten und ich wollte mein Resturlaub haben. Vom 20 - 24 Dezember bekam ich dann Urlaub und an den beiden Feiertagen sollte ich arbeiten, wenn arbeit anliegt. Bis heute kein Bescheid. Hab schon angerufen und Email geschickt aber nichts. Und auf sowas hab ich einfach keine Lust mehr. Des weitern kann ich im Januar eine Prüfung machen und im Anschluß bei einer anderen Firma anfagen. Jetzt meine frage:wenn ich während der Probezeit kündige, wird mir das Arbeitslosengeld gesperrt oder nicht. Danke schonmal im vorraus |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo, Dazu hier im Forum:Eigene Kündigung wegen Umzug - Sperre? Gilt auch in der Probezeit.. Und hier kannst du auch mal nachlesen,vieleicht hilft es.... http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/165.98.html Gruß aus Dortmund.. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung in der Probezeit wg. Krankmeldung | Winter_Sommer | Kündigung | 4 | 17.12.2008 19:50 |
| Kündigung in der Probezeit bis 31.12.08 | Grete | Kündigung | 1 | 16.12.2008 19:56 |
| Leiharbeit, mißbräuchliche Kündigung in Probezeit ?? | Hillesheim Dieter | Kündigung | 1 | 19.11.2008 11:45 |
| Kündigung während der Probezeit durch den Arbeitnehmer | skorpiongirl76 | Kündigung | 1 | 05.10.2008 10:07 |
| Kündigung in der Probezeit | Maui-Wowie | Kündigung | 2 | 23.04.2008 19:55 |