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#1
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| guten tag, habe hier im forum einiges durchsucht, aber noch keine passende antwort entdeckt. ich bin künstler - und momentan (seit etwas über einem jahr) fest am theater engagiert, dies wird sich allerdings mit ablauf dieses monats ändern. aus meinem jetzigen engagement folgt allerdings noch ein weiteres projekt, zeitraum und einteilung stehen mir offen, bei dem ich im laufe der nächsten monate ingesamt 5 wochen (bzw. 35 arbeitstage) für das theater tätig sein werde. folgende möglichkeiten stehen mir zur auswahl: auszahlung pro tag, auf rechnung oder als einmal pauschale über den gesamten zeitraum, dann ausgezahlt anfang des nächsten jahres. meine frage lautet: womit muss ich bzgl. alg I rechnen, wenn ich diese nebentätigkeit ausführe - welche abzüge? welche be- bzw. abrechnung wäre wohl am günstigsten? und wie wäre es denn ganz allgemein, wenn ich den gesamten betrag als einmalzahlung innerhalb eines monats erhalten würde - würde in dem fall das alg I einfach für dieses monat komplett aussetzen und anschließend normal weiterbezahlt oder... womit muss ich rechnen? mit dank im voraus - ich hoffe, dass die frage soweit klar gestellt ist, bei unklarheiten oder weiteren nötigen informationen steh ich natürlich dankend zur verfügung, schöner gruß, ars.sco. |
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#2
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| Das Problem würe ich mit der Agentur für Arbeit auseinanderdröseln. Du giltst nicht mehr als arbeitslos, wenn du 15 Stunden und mehr pro Woche arbeitest, heisst: Du darfst 14,99 Stunden pro Woche versicherungsunschädlich arbeiten, ein Zuverdienst ist möglich, es verbleibt dir dann aber nur ein Freibetrag von 165€ pro Monat. Ausserdem steht die Frage im Raum, ob du aufstockend ALG II beziehen musst, dann ändert sich die Sachlage.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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| Neue Rahmenfrist für Künstler! | Ratgeberin | Arbeitslosengeld ALG I | 0 | 26.05.2009 11:20 |