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#1
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| Hallo zusammen, ich benötige ganz dringend Eure Hilfe: Nach meinem Studium habe ich ab 1.3.09 sozialpflichtig gearbeitet. Nun ist mir in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt worden, zum 30.9.09. Ich hab noch kein volles Jahr gearbeitet, aber steht mir wegen dieser "kurzen Anwartschaft" doch ALGI zu? Welche Voraussetzungen muss man sonst noch erfüllen? Besten Dank für Eure Hilfe. LG, Jana |
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#2
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| Leider hast du keinen Anspruch auf Alg1.. Um Anspruch zu haben,musst du mindestens 12 Monate in den Letzten 2 Jahren SV Pflichtig beschäftigt gewesen sein.. Anwartschaft ALG1
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| bekommt sie dann hartzIV? oder würde sie gar kein geld vom staat bekommen? |
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#4
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| Das ist abhängig von ihrem alter.. Ab 25 Jahre definitiv ja,,wenn sie bedürftig ist.. Unter 25 werden erst die Eltern zur Kasse gebeten..
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