kurze Anwartschaft/ ALGI-berechtigt?
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  #1  
Alt 17.08.2009, 11:09
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jana123 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard kurze Anwartschaft/ ALGI-berechtigt?


Hallo zusammen,

ich benötige ganz dringend Eure Hilfe:

Nach meinem Studium habe ich ab 1.3.09 sozialpflichtig gearbeitet. Nun ist mir in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt worden, zum 30.9.09.

Ich hab noch kein volles Jahr gearbeitet, aber steht mir wegen dieser "kurzen Anwartschaft" doch ALGI zu?
Welche Voraussetzungen muss man sonst noch erfüllen?

Besten Dank für Eure Hilfe.
LG,
Jana
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  #2  
Alt 17.08.2009, 18:19
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Leider hast du keinen Anspruch auf Alg1..

Um Anspruch zu haben,musst du mindestens 12 Monate in den Letzten 2 Jahren SV Pflichtig beschäftigt gewesen sein..

Anwartschaft ALG1
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  #3  
Alt 18.08.2009, 07:58
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ginabn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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bekommt sie dann hartzIV? oder würde sie gar kein geld vom staat bekommen?
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  #4  
Alt 18.08.2009, 08:01
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das ist abhängig von ihrem alter..

Ab 25 Jahre definitiv ja,,wenn sie bedürftig ist..

Unter 25 werden erst die Eltern zur Kasse gebeten..
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