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#1
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| Hallo, und zwar mache ich seit 3 Wochen einen Bezahlten Lehrgang vom Arbeitsamt mit, heute hab ich den Lehrgang nicht besuchen können, da ich verschlafen habe, mein Lehrgangsleiter meinte ich sollte eine Krankmeldung morgen mitbringen, und ich geh bestimmt nicht zu meinem Artzt und sag dem ich hab verschlafen und brauch eine Krankmeldung oder? Desweiteren bekomm ich eventuell eine Abmahnung, ist dies gerecht? Würd mich über Antworten von Euch freuen! |
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#2
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| Wenn man verschläft, warum kann man dann nicht noch später zu dem Lehrgang gehen? Dass was du gemacht hast, sah nach Desinteresse aus und deshalb der versteckte Wink mit dem Krankenschein. Man bekommt schon manchmal für gerigere Dinge eine Abmahnung! Wenn es bei denen so festgesetzt ist, dass unentschuldigtes Fehlen mit einer Abmahnung geahndet wird, dann musst du das so akzeptieren. Da macht man bei dir keine Ausnahme!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Ja aber ich mein der Lehrgang geht bis 16 uhr, bis ich dort bin ist es fast zwei Uhr! Jeder kann ja mal verschlafen, aber das die so hart sind hab ich nicht gedacht, war bis jetzt jeden Tag dort, hab meine arbeit getan, war höflich jetzt so etwas? |
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#4
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| Mag schon sein, dass du dir bis jetzt nichts zu Schulden hast kommen lassen, aber wenn dass deren Auflagen bzw Bestimmungen sind, können die nicht mit Ausnahmen anfangen. Nehm den Rat an, geh zum Doc und erzähl dem irgendwas, dass es dir heute früh schlecht ging... und du deswegen nur für heute bitte eine Krankschreibung brauchst. Vielleicht liegt dem Ausbilder was an dir und weiß deine Einstellung bis jetzt zu schätzen und hat dir deshalb diesen versteckten Wink gegeben, damit du eben keine Abmahnung bekommst.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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