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#1
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| Hallo, ich bin nicht nur neu hier im Forum, ich bin auch neu zum ALG I. Ironischerweise habe ich selbst 39 Monate als Arbeitsvermittlerin/persönliche Ansprechpartnerin im ALG II gearbeitet. Seitens der BA kann ich leider in jeglicher Hinsicht, nur von negativen Erfahrungen sprechen. Nun, seit dem 01.01.11 beziehe ich ALG I. Laut dem was ich gelesen habe, stehen mir 360 Tage a 30 Tage x 12 Monate ALG I zu. Daher verstehe ich folgende Berechnung nicht: Für den Februar (minus einen Urlaubstag, den ich überschritten habe, weil ich dummerweise einen Tag länger bei meinem Vater in den USA bleiben musste, weil er Krebs hat und nur noch wenige Monate zu leben hat), hatte ich zuerst trotz zweifacher Rückmeldung aus der OAW am 21.02.11 (per Ticket durch das SC und per Email an meine nicht reagierende Arbeitsvermittlerin), umgehend eine am selben Tag veranlasste Sperre.Nach einem extrem heftigsten von mir geschriebenen Widerspruch und einen Anruf von ihr indem sie mir selbst wohl ihre Meinung geigen wollte, aber auf meine Frage, wieso sie das Ticket und meine Email nicht gelesen hat, keine Antwort hatte, wurde mir mein Geld umgehend weiterbewilligt. Man hat mir für den Februar, kein Geld für den 20.02.11 bewilligt. Fein, soll sie damit shoppen gehen. Was ich aber nicht verstehe ist, wenn 30 Tage pro Monat berechnet werden, wieso wurden mir für den Februar nur 27 Tage berechnet? Mein Tagessatz ist 36,24 Euro für den 01.02.11 bis zum 18.02.11 habe ich wie folgt erhalten: 18 x 36,24 = 652,32 EUR und jetzt für den 19.02.11 und dann vom 21.02.11 bis 28.02.11: 9 x 36,24 = 326,16 EUR OK, das man mir einen Tag abzieht, damit muss ich leben, wenn aber der Monat mit 30 Tagen berechnet wird, fehlen mir doch noch 2 x 36,24 EUR oder sehe ich das falsch? Denn wenn ich 360 Tage im Jahr, Anspruch auf ALG I habe, jeder Monat - auch die mit 31 Tagen - mit 30 Tagen nur berechnet werden, dann fehlen doch für den Februar so oder so die zwei Tage? LG Franzeska |
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#2
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| So wie ich das sehe, wird ALG I TAGEWEISE gewährt, der Februar hat 28 Tage, abzüglich einem Tag unerlaubte Ortsabwesenheit (SIEHE EAO Erreichbarkeitsanordnung!) , macht dann 27 Leistungstage. Bitte prüfe, ob meine Ansicht richtig ist. Bitte beachte, dass du mit der Agentur für Arbeit nichts zu tun hast, du bist dort nicht "Kollegin" oder ähnliches und geniesst keine Privilegien. Also Vorsicht!
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |