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#1
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| Hallo, wir (meine Frau und ich) sind in Steuerklassen 4. Nun ist meine Frau arbeitslos geworden. Die Arbeitsagentur teilte uns mit, dass ein eventueller Steuerklassenwechsel zu einer Leistungskürzung führen würde. Nun stellt sich mir aber die Frage, von wem die Arbeitsagentur von einem Steuerklassenwechsel erfahren würde, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme. Hat jemand eine Antwort parat? |
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#2
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| Es nicht mitzuteieln wäre einfach nur dumm! Du müsstest die Änderung der Lohnsteuerklasse deinem Arbeitgeber mitteilen, dieser wiederum (oder sein Steuerberater) gibt die Änderung zur nächsten Gehaltszahlung an die Einzugsstelle deiner Krankenkasse weiter. Und mit den Krankenkassen führt die Bundesagentur monatliche automatische elektronische Datenabgleiche durch (DALEB). Spätestens also nach zwei Monaten hat man dich....... Und dann wird die Lohnsteuerklasse nicht nur nachträglich geändert sondern du bist auch noch wegen Verstoß gegen deine Mitwirkungspflicht dran! Also besser ehrlich sein und immer dran denken: Die Herren und Damen vom Amt sind auch nicht dumm. Hoffe ich konnte dir helfen :-) |
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#3
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| das verstehe ich nicht ganz. a) meine frau hat keinen arbeitgeber, der den steuerklassenwechsel an die krankenkasse melden könnte, sie ist ja arbeitslos b) ich bin nicht gesetzlich krankenversichert und habe somit keine krankenkasse. abgesehen davon denke ich, dass die steuern vom arbeitgeber sofort an das finanzamt, nicht erst an die krankenkasse überwiesen werden. |
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#4
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| Hallo, auch die privaten Krankenkassen führen diesen Abgleich durch! Warum wollt Ihr die Steuerklasse wechseln? Bei 4-4 ist doch der Ausgleich am Jahresende, oder ist das nicht so bei euch? Die Argentur akzeptiert aber auch 3-5 wenn es besser passt bei euch.
__________________ ---------------------------------------------------- (Konfuzius) |
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#5
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| schon richtig, aber erstmal wird es bei uns richtig knapp. und den jahresausgleich kann man erst im märz oder so machen, bis der arbeitgeber endlich die etin bescheinigung übersandt hat. |
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