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#1
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| Hallo, ich bin derzeit arbeitslos, lebe in Köln und bekomme wahrscheinlich zum 15.05. einen Job in München. Da ich nun schnell eine Wohnung brauche, muss ich wohl über einen Makler suchen. Gibt es die Möglichkeit, vom Arbeitsamt die Kosten erstattet zu bekommen, auch bei Arbeitslosengeld I? |
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#2
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| Du kannst bei der Agentur für Arbeit (ALG I) eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III hinsichtlich der Umzugskosten beantragen, aber es wäre eine "Kann"-Leistung und keine "Muss"-Leistung und eine Makler-provision ist wohl kaum vom Budget zu erwarten. Ob ein Umzug von Köln (Ballungsraum Köln-Düsseldorf) nach München wirklich Sinn macht (Probezeit!), müsstest du dir gut überlegen, insbesondere dann, wenn du in München alleine bist, fern von Freunden und Familie.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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| Wird Maklerprovision bei jobbedingtem Umzug übernommen? | gustav | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 04.03.2009 17:09 |