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#1
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| Hallo! Ich bin neu im Forum und habe gleich ein Problem. Ich versuche jetzt das kurz zu beschreiben: Ich bin ein ausgelernter IT-Systemkaufmann und seit 23.06.2011 auch arbeitslos (gekündigt von der Zeitfirma ohne Angaben von Gründen). Damit die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich beendet werden kann, habe ich mich bei einer anderen Zeitfirma angemeldet. Sie hatte dort ein Arbeitsvorschlag für mich. Und zwar bei einem Unternehmen, das Handys repariert. Ich sollte dort auch diese Aufgaben übernehmen (Fehlersuche, Handyreparatur, Löten, uws.). 40 Wochenstunden und 2 Schichtsystem. Während meiner Ausbildung hatte ich aber damit nie zu tun. Ich habe das einfach nicht gelernt. OK... Ich dachte: "Du probierst es jetzt mal aus!" Arbeitsamt hat mir dazu eine Zuweisung in einer Maßnahme gegeben. Dabei wurde mir auch gesagt, dass diese Maßnahme dazu da ist, um zu schauen, ob dieser Job für mich passt und auch ich für das Unternehmen geeignet bin. Außerdem wurde erwähnt, dass ich 3 Monate Zeit habe, mir eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in meinem Region zu finden, und danach - bundesweit. Soweit sogut. Ich habe am 04.07.2011 die Maßnahme angefangen. Diese sollte 2 Wochen laufen. Am Dienstag wusste ich schon, dass ich ab 22 August mein Abitur nachholen werde. Bis Mittwoch, den 06.07.2011 habe ich an dieser Maßnahme teilgenommen. Als Abbruchgrund war zuerst, dass ich in die Schule gehen werde und dann keine Zeit für Arbeit hätte, denn Schulle läuft von 16:00 bis 21:00 täglich. Nachdem ich in der Firma bescheid gesagt habe, habe ich Arbeitsamt angerufen und den Abbruch auch mitgeteilt. Heute war ich beim Arbeitsamt und mein Berater sagte mir, dass ich das vorher beim Arbeitsamt fragen müsste, ob das in Ordnung wäre, dass ich die Maßnahme beende. Jetzt muss ich bei der schriftlichen Anhörung den Grund des Abbruches nochmal schreiben. Und dann wird entschieden, ob die Sperrzeit eintretten muss. Was denkt Ihr? Muss ich in dem Fall mit einer Sperrzeit rechnen? Noch eine Zusammenfassung: Diese Tätigkeit würde nicht meinem erlernten Beruf entsprechen. Ab 22 August stehe ich nur Teilzeit zur Verfügung (max. 20 St./Woche) Danke für eure antworten schon im Voraus! |
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#2
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| Innerhalb der Zeit, in der du Unterstützung beziehst, bist du verpflichtet, deinen Pflichten nachzukommen, also z.B. an Massnahmen oder Probearbeit teilzunehmen. Du musst mit einer Sperrfrist rechnen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo zusammen! Ich war gestern bei meinem Vermittler. Er sagte mir, dass bei der Anhörung meine Abbruchgründe annerkannt wurden! Es wird bei mir keine Sperrzeit geben. Als Abbruchsgrund habe ich geschrieben, dass ich diesen Beruf nicht gelernt habe und diese Arbeit mir auch nicht gefällt. |
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#4
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| Dann hast du Glück gehabt. Vermutlich zog hier nur das Argument, dass du den Beruf nicht gelernt hast - darauf folgt eine mangelhafte Qualifizierung, für die man dich nicht ernsthaft zur Rechenschaft ziehen kann. Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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