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#1
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| Hallo zusammen, ich bin leider nicht sicher, ob mein Problem hier bereits erörtert wurde, daher schildere ich einfach meine Situation und hoffe, Ihr könnt mir mit Euren Ratschlägen weiterhelfen: Ich habe Anfang April 2010 eine neue Stelle bei einem Arbeitgeber angefangen und 5 Tage nach Beginn erfahren, dass ich ein Kind erwarte. Der Arbeitgeber hat daraufhin natürlich von seinem Recht Gebrauch gemacht und den zeitlich befristeten Vertrag zu Ende Dezember 2010 auslaufen lassen. Nach einem Jahr Elternzeit habe ich nun das Problem, dass das mein ALG I (knapp 780,00 €) im Verhältnis zu den Gehältern, die ich bei einer Arbeitsstelle Teilzeit, bei Steuerklasse V verdienen würde (knapp 540,00 €) eine riesen Lücke in mein Portemonnaie reißt. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder Rechte das volle ALG I auszuschöpfen. Ich gehe auch gerne Arbeiten und lasse mir den Differenzbetrag zahlen. Ich weiß nicht, ob sowas überhaupt geht. Was kann ich tun? Schlechte Bewerbungen schreiben und hoffen, dass mich niemand nimmt?! Bei meinen Referenzen würde das sowieso nichts bringen, da die für sich sprechen. :-/ Da glaubt mir niemand, dass ich zu blöde für den Job bin. Aber arbeiten für "n`Appel und n`Ei" kann ja auch nicht die Lösung sein, oder? Ich bedanke mich schon mal für Eure Antworten. Bella |
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#2
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| Bei ALG I kannst du arbeiten gehen, du hast dort aber nur einen monatlchen Freibetrag von 165,--€ und wenn du mehr als 14,99 Stunden pro Woche arbeitest, bist du nicht mehr arbeitslos und ALG I entfällt. Alternative: Du kannst bei Bedürftigkeit deinen Verdienst bis zur BEDÜRFTIGKEITSGRENZE mit ALG II aufstocken. Sollte dein Anliegen mit dieser Antwort noch nicht beantwortet sein, so bitte ich dich, dein Anliegen neu zu formulieren.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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