mehr Unkosten als ich Vedine... Bei Kündigung Sperrzeit?
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mehr Unkosten als ich Vedine... Bei Kündigung Sperrzeit?

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Alt 16.03.2009, 18:41
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Unglücklich mehr Unkosten als ich Vedine... Bei Kündigung Sperrzeit?


Hallo liebe Foremmitglieder,

ich bin ganz neu hier und hab auch gleich ein Problem vor zu tragen!

Zur Zeit bin ich bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Diese hat mich im sinne der Arbeitnehmerüberlassung stetig in der selben Firma beschäftigt, sodass ich auch in etwa immer den selben Lohn erhalten habe. Allerdings war es auf Grund von hohen Fahrtkosten (Kraftstoff, Reperaturen am PKW, Verschleiteile erneuern ect.) nicht möglich mir einen ausreichenden Betrag als Reserve an zu sparen.

Die Zeiten sind schlecht und jetzt bin ich schon seit 4 Monaten zuhause. Zuerst Überstunden und Resturlaub abbauen, dann ungewollter Weiße Minusstunden bekommen. Mein Verdienst ist in dieser Zeit regelrecht auf Sozialsatz geschrumpf.

Nun soll ich sehr warscheinlich einen neuen langfristigen Einsatz antreten. Der Einsatzort befindet sich aber ziehmlich genau 150 km von meinem Wohnort entfernt. Laut Arbeitsvertrag zumutbar... Ich habe das mal durch gerechnet und mir würden bei einer Einsatzdauer von 20AT (entspricht etwa ein Monat) ca. 650 € reiner Kraftstoff anfallen zuzüglich allen anderen Kosten wie Miete, Autoversicherung, Steuer, usw..
Bei einem Verdienst um die 850 bis max. 1000 Euro pro Monat finde ich das ein bischen viel.
Nun gut, genug der Aufklärenden Worte und möchte jetzt zu meiner Frage kommen:
Wenn ich diesen Einsatz ablehne und meine Firma mich wegen der Arbeitsverweigerung kündigt, bekomme ich eine Leistungssperre beim Arbeitsamt (ALG1)? Dies würde mir aus beruflicher Sicht das Genick berechen... Ebenso wie der beschriebene Einsatz...

Danke für euere Antworten!
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  #2  
Alt 16.03.2009, 19:40
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Nach dem Zumutbarkeits§ 121 SGB III würdest du dich auf Glatteis begeben, wenn du selber kündigst.

SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
Bitte setze dich mit der Agentur für Arbeit in Verbinduung und kläre, ob man dich fördern kann:

SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Ausserdem solltest du mit deinem Arbeitgeber (der ZAF) sprechen, was mit Fahrtkostenerstattung ist. Den Arbeitnehmer nach Timbuktu zur Arbeit schicken und ihn die Fahrtkosten selber zahlen lassen, erscheint mir etwas zu exotisch zu sein. Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?

Alternativ solltest du eine Zweitwohnung in's Auge fassen, ein sauberes Zimmer bei einer armen Witwe oder so ...

150 km täglich hält auf Dauer sowieso keiner aus, schon garnicht nach tüchtiger Maloche ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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Placebo (17.03.2009)

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