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#1
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| Servus zusammen, ich wollte mal zwecks einer Freundin recherchieren, die leider arbeitslos geworden ist und wahrscheinlich keinen Anspruch auf H IV haben wird. Jetzt ist es nach dem SBG II ja so, dass bei bestimmten Krankheiten eine Mehraufwands-Pauschale beantragt werden. Gibt es diese für ALG I auch? Es handelt sich hierbei um eine Laktose-Intoleranz, was halt dazu führt, dass teilweise kostspielige Lebensmittels gekauft werden müssen bzw. Medikamente. Vielen Dank im Voraus, LG Curly |
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#2
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| Soweit ich weiß nicht. Gibt es nur beim AlG 2.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| ALG I ist lediglich eine beitragsfinanzierte personenbezogene Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Persönliche Notfälle sind damit nicht abgedeckt. Je nach Höhe des ALG I könnte man aber seinen "Bedarf" ausrechnen und ALG II aufstockend beantragen. Das sollte man sich aber überlegen, weil man dann nämlich nicht mehr dem SGB III unterliegt, sondern dem ALG II. Hartz IV: Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 Je nach Höhe des ALG I könnte man evtl. eine andere Sozialleistung zusätzlich beantragen, z.B. Wohngeld.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Curly_Berlin (17.09.2008) | ||
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#4
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| Je nach Höhe des ALG I könnte man evtl. eine andere Sozialleistung zusätzlich beantragen, z.B. Wohngeld. Ist es nicht so, dass der Bezug von ALG 2 den Erhalt von Wohngeld generell ausschliesst? Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Zitat:
@Nonte: DANKE! Ist in der Tat eine Überlegung, sich wegen 71 Euronen dem Zwang des SGB II zu beugen.LG Curly |
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#6
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| wie sieht es denn aus wenn man eine intoleranz gegen laktose, fruktose und sorbit hat? da braucht man noch wesentlich mehr geld als bei einer intoleranz. bekommt man dann auch diesen betrag von 71,58 euro oder ist es dann mehr denn wer darüber etwas genauer bescheid weiß, weiß auch das es kaum noch lebensmittel gibt die man zu sich nehmen kann bzw. benötigt man entsprechende medikamente die von der krankenkasse nicht bezahlt werden... |
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#7
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| Es gibt Zulagen für folgende Krankheiten: Colitis ulcerosa 8mit Geschwürbildungen einhergehende Erkrankung der Dickdarmschleimhaut) Diabetes mellitus Typ I (intensivierte konventionelle Insulintherapie) Diabetes mellitus Typ I (konventionelle Insulintherapie) Diapetes mellitus Typ IIa HIV- Infektion/ Aids Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte) Hypertonie (Blutdruckerhöhung);kardiale oder renale Ödeme (Gewebswasseransammlungen bei Herz- oder Nierenkrankheiten) Hyperurikämie (zu viel Harnsäure im Blut); Gicht (verursacht durch harnsäureablagerungen) Krebs Leberinsuffizienz Morbus Crohn (Magen- Darm- Krankheit) MS ( Erkrankung des Zentralnervensystems) Neurodermitis (erbliche Haut- und Schleimhauerkrankungen) Niereninsuffizienz Niereninsuffiziens mit Hämodialysebehandlung Ulcus duodeni 8geschwür im Zwölffingerdarm); Ulcus ventriculi (Magengeschwür) Zöliakie/Sprue (Durchfallerkrankung durch Eiweißüberempfindlichkeit) Die Kostzulagen sind unterschiedlich hoch.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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