Mehrbedarf durch Krankheit?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Mehrbedarf durch Krankheit?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.09.2008, 17:46
Guru
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 469
Bedankte sich: 3
60 Danksagungen in 60 Beiträgen
Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Mehrbedarf durch Krankheit?


Servus zusammen,

ich wollte mal zwecks einer Freundin recherchieren, die leider arbeitslos geworden ist und wahrscheinlich keinen Anspruch auf H IV haben wird.

Jetzt ist es nach dem SBG II ja so, dass bei bestimmten Krankheiten eine Mehraufwands-Pauschale beantragt werden. Gibt es diese für ALG I auch? Es handelt sich hierbei um eine Laktose-Intoleranz, was halt dazu führt, dass teilweise kostspielige Lebensmittels gekauft werden müssen bzw. Medikamente.

Vielen Dank im Voraus,
LG
Curly
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.09.2008, 21:58
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Curly_Berlin!

Soweit ich weiß nicht. Gibt es nur beim AlG 2.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 16.09.2008, 19:36
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.766
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

ALG I ist lediglich eine beitragsfinanzierte personenbezogene Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Persönliche Notfälle sind damit nicht abgedeckt.

Je nach Höhe des ALG I könnte man aber seinen "Bedarf" ausrechnen und ALG II aufstockend beantragen. Das sollte man sich aber überlegen, weil man dann nämlich nicht mehr dem SGB III unterliegt, sondern dem ALG II.

Hartz IV: Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Je nach Höhe des ALG I könnte man evtl. eine andere Sozialleistung zusätzlich beantragen, z.B. Wohngeld.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Curly_Berlin (17.09.2008)

  #4  
Alt 16.09.2008, 21:21
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG 2 Bezug / Wohngeld

Je nach Höhe des ALG I könnte man evtl. eine andere Sozialleistung zusätzlich beantragen, z.B. Wohngeld.



Ist es nicht so, dass der Bezug von ALG 2 den Erhalt von Wohngeld generell ausschliesst?

Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 17.09.2008, 05:53
Guru
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 469
Bedankte sich: 3
60 Danksagungen in 60 Beiträgen
Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass der Bezug von ALG 2 den Erhalt von Wohngeld generell ausschliesst?
Sie hat ja erstmal "nur" ALG I beantragt und da kann man das scheinbar noch beantragen.

@Nonte: DANKE! Ist in der Tat eine Überlegung, sich wegen 71 Euronen dem Zwang des SGB II zu beugen.

LG
Curly
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 17.09.2008, 16:21
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 27
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Alice1981 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

wie sieht es denn aus wenn man eine intoleranz gegen laktose, fruktose und sorbit hat? da braucht man noch wesentlich mehr geld als bei einer intoleranz. bekommt man dann auch diesen betrag von 71,58 euro oder ist es dann mehr denn wer darüber etwas genauer bescheid weiß, weiß auch das es kaum noch lebensmittel gibt die man zu sich nehmen kann bzw. benötigt man entsprechende medikamente die von der krankenkasse nicht bezahlt werden...
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 21.09.2008, 18:51
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es gibt Zulagen für folgende Krankheiten:
Colitis ulcerosa 8mit Geschwürbildungen einhergehende Erkrankung der Dickdarmschleimhaut)
Diabetes mellitus Typ I (intensivierte konventionelle Insulintherapie)
Diabetes mellitus Typ I (konventionelle Insulintherapie)
Diapetes mellitus Typ IIa
HIV- Infektion/ Aids
Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte)
Hypertonie (Blutdruckerhöhung);kardiale oder renale Ödeme (Gewebswasseransammlungen bei Herz- oder Nierenkrankheiten)
Hyperurikämie (zu viel Harnsäure im Blut); Gicht (verursacht durch harnsäureablagerungen)
Krebs
Leberinsuffizienz
Morbus Crohn (Magen- Darm- Krankheit)
MS ( Erkrankung des Zentralnervensystems)
Neurodermitis (erbliche Haut- und Schleimhauerkrankungen)
Niereninsuffizienz
Niereninsuffiziens mit Hämodialysebehandlung
Ulcus duodeni 8geschwür im Zwölffingerdarm); Ulcus ventriculi (Magengeschwür)
Zöliakie/Sprue (Durchfallerkrankung durch Eiweißüberempfindlichkeit)

Die Kostzulagen sind unterschiedlich hoch.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Chef über chronische Krankheit von Kollegin informieren? Lady Krankheit und Behinderung 3 26.03.2009 14:55
Bafög bei Krankheit BayernTobi BAföG 3 28.09.2008 20:09
Aufhebungsvertrag trotz Krankheit?!?! Nette Arbeitslosengeld ALG I 3 27.05.2008 21:01
Eine Frage zu Mehrbedarf alleinerziehende wiskasbaby ALG II/Hartz IV 4 04.03.2008 18:10
Wegen längerer Krankheit in Probezeit gekündigt typhoon Arbeitszeugnisse 6 17.11.2007 21:58




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.