Mein Fall - kein Anspruch, selbst kündigen, Sperrzeit - ALG1
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Mein Fall - kein Anspruch, selbst kündigen, Sperrzeit - ALG1

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Alt 17.09.2009, 10:51
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Beitrag Mein Fall - kein Anspruch, selbst kündigen, Sperrzeit - ALG1


Hallo,
ich schildere einfach mal meinen Fall, da brauch ich nicht mehrmals hier fragen zu stellen! Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen, will nicht das AAmt fragen

Ich habe keinen Anspruch auf ALG 1, bin aber arbeitssuchend gemeldet. Wenn ich jetzt eine Stelle im Oktober annehme, aber aufgrund einer anderen Arbeit die im Dezember beginnt, diese dann selbst kündige ... bekomme ich dann eine Sperrzeit von 12 Wochen?
Die 2. Stelle die im November beginnt würde bis Mai 2010 gehen. Dann hätte ich, da ich dann 360 Tage in 24 Monaten gearbeitet habe, wieder Anspruch auf ALG1... würde dann die Sperrfrist gelten, welche ich durch die Kündigung der ersten Stelle erhalten haben?

Klingt ein wenig kompliziert, ich weiß!

danke schonmal!
LG
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  #2  
Alt 17.09.2009, 12:56
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Zitat:
Wenn ich jetzt eine Stelle im Oktober annehme, aber aufgrund einer anderen Arbeit die im Dezember beginnt, diese dann selbst kündige ... bekomme ich dann eine Sperrzeit von 12 Wochen?
Die 2. Stelle die im November beginnt würde bis Mai 2010 gehen.
Wenn der erste Job (Oktober bis Dezember) unbefristet ist, der zweite Job aber befristet (Dezember bis Mai), vielleicht sogar noch geringer bezahlt, dann hast du beste Chancen auf eine Leistungssperre.

Ich will mich da aber nicht unbedingt festlegen, weil ich festgestellt habe, dass die Agenturen da oft freundlicher verfahren als ich erwartet habe. Die Argen/Jobcenter (ALG II) sind da deutlich sanktionsfreudiger.

Beachte bitte, dass wir demnächst Bundestagswahl haben. Jenachdem, wer das Rennen macht, kann es sein, dass hinsichtlich der Arbeitslosen unnachsichtigere Saiten aufgezogen werden. Dies solltest du zumindest kurz andenken und in deine Erwägungen einbeziehen.
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