Miete bei Arbeitsaufnahme
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Miete bei Arbeitsaufnahme

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  #1  
Alt 14.02.2009, 10:32
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Hallo,

ich musste diesen Monat leider Hartz IV beantragen. Habe aber das Glück, dass ich ab nächsten Monat wieder in Arbeit bin.

Nun meine Frage: Da das Gehalt rückwirkend am Ende des Monats, die Miete aber im Voraus eines Monats zu zahlen ist, würde ich gerne wissen, ob die ARGE dann diese eine Miete für März noch übernimmt.

Danke!

DolceVita666
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  #2  
Alt 14.02.2009, 12:09
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Hallo Dolce,

... inwiefern du eine Anspruch auf eine weitere ALg-II-Zahlung für den Monat März hast hängt davon ab ob dein Gehalt dir tatsächlich im selben Monat zufließt. Sollte es dir erst am/ab 01. April zugehen hast du im März nochimmer ein Recht auf Hartz IV.

Wolf



Zitat:
Zitat von DolceVita666 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich musste diesen Monat leider Hartz IV beantragen. Habe aber das Glück, dass ich ab nächsten Monat wieder in Arbeit bin.

Nun meine Frage: Da das Gehalt rückwirkend am Ende des Monats, die Miete aber im Voraus eines Monats zu zahlen ist, würde ich gerne wissen, ob die ARGE dann diese eine Miete für März noch übernimmt.

Danke!

DolceVita666
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... schöne Grüße

Wolf





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  #3  
Alt 14.02.2009, 12:38
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...andernfalls entsteht eine Lücke, die du irgendwie decken musst.

Meines Wissens besteht aber die Möglichkeit, dass die Miete übernommen wird, du sie aber nach Eingang des Gehaltes zurückzahlen musst..
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  #4  
Alt 14.02.2009, 12:42
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Danke! D.h. also, wenn ich das Gehalt ab dem 01.04. erhalte, muss das Amt noch vollständig ausgleichen - ohne dass ich etwas rückzahlen muss..? Geht es vorher ein, wird es nur als Darlehen gewährt?

Das wird ja eine Verständigungssache mit dem Arbeitgeber sein..
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  #5  
Alt 14.02.2009, 17:30
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Zitat:
Zitat von DolceVita666 Beitrag anzeigen
Danke! D.h. also, wenn ich das Gehalt ab dem 01.04. erhalte, muss das Amt noch vollständig ausgleichen - ohne dass ich etwas rückzahlen muss..? Geht es vorher ein, wird es nur als Darlehen gewährt?

Das wird ja eine Verständigungssache mit dem Arbeitgeber sein..
Das ist soweit korrekt, es wird nach dem Zuflussprinip gehandelt.
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  #6  
Alt 14.02.2009, 18:40
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Wieso Verständigungssache mit dem AG?

Wann der seine Gehälter/Löhne zahlt kannst du ohnehin nicht beeinflussen und wenn der Laden mehr als 5 Mitarbeiter hat, wird man wegen dir auch keine Extrawurst braten...

Du musst dir eben, falls das Gehalt zum Ende des Monats fließt, entsprechend Geld vom Gehalt zurücklegen für die vorherige Miete.
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