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#1
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| Hallo, ich habe bis vor einem Jahr gearbeitet und bin dann noch einmal studieren gegangen. Das Studium ist in ein paar Monaten vorbei und ich haette danach (lt. der Agentur) anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich vorher ueber 96 Monate gearbeitet habe. Nun habe ich die Option nach dem Studium, fuer 1 Jahr, noch etwas "ehrenamtlich" zu arbeiten bei einer internationalen Organisation. Als Entschaedigung waere das ganze ein 400E Job. Wenn ich diesen Job annehme: - habe ich nach 2 Jahren noch Anspruch auf ALG1? - wenn ich fuer 400E Arbeite, senkt das irgendwie den Betrag, den ich an ALG 1 nach der Zeit bekommen wuerde? |
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#2
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| Hey, Du hast weiterhin Anspruch auf Alg1,allerdings hast du beim Alg1 einen Freibetrag von 165€ und kannst noch Fahrt und Werbungskosten geltent machen... Dir werden also von den Verdienten 400€ ,ca. 200€ von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.. Wichtiger für dich ist,das Du Wöchentlich nicht mehr als 14,99 Stunden Arbeitest,ab der 15 Stunde zählst Du nicht mehr als Arbeitslos. Lies hier..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Sei noch ergänzend zu sagen: diese 200€, die dir etwa im Monat abgezogen werden, gehen auf dein ALG Konto. Ist dein Jahr mit dem Anspruch auf ALG vorbei, wird geschaut wieviel Geld du "angespart" hast und dass wird dir dann noch länger an ALG ausgezahlt. Wenn du monatlich 400€ bekommst, hast du nach 2 Jahren kein Anrecht auf ALG I, da dieses Geld nicht vericherungspflichtig ist. D.H. du zahlst ja nicht in die Kasse vom AA ein, also bekommst du auch nichts.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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