mit 62 Jahren arbeitslos...
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mit 62 Jahren arbeitslos...

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  #1  
Alt 18.08.2008, 11:06
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Sinufepa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Mein Vater ist seit Mai arbeitslos. Wie im Titel bereits geschrieben ist er 62 Jahre alt. Momentan kriegt er ALG 1. Er versucht initiativ einen Stelle zu finden, was in dem Alter leider sehr schwer ist. Das Arbeitsamt "zwingt" ihn natürlich, sich auch bei Zeitarbeitsfirmen zu bewerben. Zwei haben sich bereits gemeldet, die einen haben um 9 Uhr morgens angerufen und wollten, dass er um 14 Uhr zur Spätschicht antritt ohne vorher auch nur ein Wort über die Verdienstmöglichkeit zu verlieren... Die Frau war insgesamt ziemlich dreist und es stellte sich heraus, dass es sich um eine 50 km entfernte Firma ging, die ihm 7 Euro Stundenlohn zahlen würde.

Würde er einen solchen Job annehmen, dann würde er weniger Geld erhalten als er momentan durch das ALG 1 erhält.

Ich weiß nicht, wie das mit den Sanktionen vom Arbeitsamt genau abläuft. Können sie einen dazu zwingen, solch dreisten Zeitarbeitsfirmen ausgeliefert zu sein? Täglich 50 km Fahrt bei einem solchen Stundenlohn ist schon nicht wirklich toll. Zumal er in seinem Alter nicht mehr wirklich fit ist und ihn die ganze Situation momentan sehr belastet...

Würde mich wirklich über eure Antworten freuen!

Schöne Grüße von der besorgten Tochter...

Geändert von Sinufepa (18.08.2008 um 11:09 Uhr)
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  #2  
Alt 18.08.2008, 13:15
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Hier wäre die Zumutbarkeit zu prüfen.

Die Zumutbarkeit bei ALG I (Agentur für Arbeit) ist im § 121 SGB III geregelt.

Grundsätzlich würde ich den Gesundheitszustand festlegen lassen, damit man an Hand der ärztlichen Unterlagen festlegen kann, welche Wegezeiten und welche Arbeiten überhaupt noch vermittelt werden können.

Zitat:
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner >>>Arbeitsfähigkeit<<< entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
Er ist also beliebigen Arbeitsangeboten nicht schutzlos ausgeliefert.

Die Untersuchungsergebnisse müssten dann die die Eingliederungsvereinbarung einfliessen.

Die Zeitarbeitsfirmen können in der Tat rotzig und frech auftreten, denn sie wissen, dass Leistungsempfänger zumutbare Arbeit nicht so ohne weiteres ablehnen dürfen. und da sie in einer starken - von der Politik so gewollten Position sind - können sie de facto auch den Lohn von Leistungsempfängern diktieren.

Wenn ZAFen bei einem 62-jährigen anrufen und zur Arbeit zitieren, muss man natürlich auf der Hut sein, denn die ZAFen müssen hier eigentlich schon sehr verzweifelt sein, denn Mitarbeiter werden bereits ab Mitte 30 als Grabgemüse ausgemustert und wenn dann Opas mit 62 zur Arbeit geschleift werden sollen, dann ist das entweder ein absoluter desaströser Schrottposten, für den sich Mitarbeiter, die noch alle Tassen im Schrank haben, nicht finden lassen, oder die Agentur/ ARGE arbeitet expliziet mit solchen ZAFen zusammen, um Leistungssperren zu provozieren.

Also: falls noch nicht geschehen: hin zum Doc und einen Gesundheitscheck machen lassen.
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  #3  
Alt 19.08.2008, 09:06
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Zunächst einmal Vielen Dank für Deine Antwort!!!

Er hat auch ziemlich viele gesundheitliche Probleme (Bluthochdruck & Co.). Wie das eben bei älteren oft der Fall ist. Wie muss man sich das denn vorstellen? Soll er zum Arzt gehen und ein komplett-Gesundheitscheck machen lassen und die schreiben ihm dann auf, welche Wegezeiten er in kauf nehmen kann und zu welchen arbeiten er noch fähig ist? Und mit diesem Zettel geht er dann zur Arbeitsagentur?

Nochmals danke!

Auch für den geposteten Link! Da stehen einige nützliche Sachen drin, von denen ich gar nichts wußte...

Schöne Grüße
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  #4  
Alt 19.08.2008, 11:08
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Zitat:
Soll er zum Arzt gehen und ein komplett-Gesundheitscheck machen lassen
Genau!

Es geht um folgendes: wenn man Leistungen der Agentur für Arbeit (ALG I) oder der Arge/Jobcenter (ALG II) bezieht, ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, bekommt eine Leistungssperre (ALG I) oder eine Leistungsminderung (ALG II) auferlegt.

Wenn man also bestimmte Jobangebote ablehnt, muss man dies begründen können. Begründen kann man dies z.B. mit gesundheitlichen Problemen, die dann aber durch ärztliche Atteste belegt werden müssen.

Gesundheitliche Probleme sollten eigentlich bereits in der Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt sein - hinsichtlich der Berlastbarkeit und der Arbeitszeit.

Beispiel:

Jemanden mit kaputten Bandscheiben als Lageristen zu vermitteln, wäre kontraproduktiv und zwecklos.

Jemanden mit Bluthochdruck in einem Call Center in der Reklamationsannahme zu beschäftigen, wäre auch kontroproduktiv.

Jemanden als Produktionshelfer zu vermitteln, der 8 Stunden Akkordarbeit leisten soll, wäre auch kontraproduktiv, wenn dieser jemand nach 6 1/2 Stunden aus den Latschen kippt.

Es geht also darum, ein Profil zu erstellen, was der Leistungsempfänger noch leisten kann, und danach die zu vermittelnden Tätigkeiten in der Eingliederungsvereinbarung zu fixieren.

An dieser Entscheidungsfindung wird der Amtsarzt beteiligt, d.h., der Leistungsempfänger unterschreibt bei der Agentur für Arbeit eine Schweigepflichtentbindung für seinen Arzt und der ärztliche Dienst der Agentur entscheidet dann nach Aktenlage oder ordnet eine Untersuchung an.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Sinufepa (19.08.2008)

  #5  
Alt 19.08.2008, 11:17
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Zitat:
Er hat auch ziemlich viele gesundheitliche Probleme (Bluthochdruck & Co.)
Hierzu noch ein wichtiger Hinweis:

Bluthochdruck wird oft unterschätzt. Bluthochdruck ist gefährlich und gefährdet die Nieren und die Augen. Es droht Dialyse und Blindheit.

Sollte hier noch keine ärztliche Begleitung stattfinden, ist dies sofort in Angriff zu nehmen.

Hypertonie........
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  #6  
Alt 19.08.2008, 11:17
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Nochmals VIELEN DANK!!

Du kennst Dich ja wirklich sehr gut damit aus!

Was ist diese "Eingliederungsvereinbarung"? Kann es sein, dass er bereits irgendwas unterschrieben hat und ein ärztliches Attest ihm jetzt im Nachhinein nichts nützt?

Ich entschuldige mich bereits jetzt für mein Unwissen...

Schöne Grüße
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  #7  
Alt 19.08.2008, 11:24
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Diese Eingliederungsvereinbarung hat er vermutlich bereits unterschrieben.

Wahrscheinlich hat man ihm eine Standardformulierung vorgelegt und die ist dann vermutlich routinemässig unterschrieben worden.

(Ach, unterschreiben Sie doch mal daaaa. und daaa auch noch und hier noch bitte .... kritzel, kritzel, kritzel ... )

Aber die Atteste kann er nachreichen.
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  #8  
Alt 19.08.2008, 11:24
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Hierzu noch ein wichtiger Hinweis:

Bluthochdruck wird oft unterschätzt. Bluthochdruck ist gefährlich und gefährdet die Nieren und die Augen. Es droht Dialyse und Blindheit.

Sollte hier noch keine ärztliche Begleitung stattfinden, ist dies sofort in Angriff zu nehmen.

Hypertonie........
Hey, danke für Deine Fürsorge

Er wird bereits seit einigen Jahren wegen Bluthochdruck behandelt und kriegt auch immer mehr Tabletten verschrieben. Aber ganz im Griff hatte er das leider nie, so ist es schonmal vorgekommen, dass er deswegen ins Krankenhaus musste... Vor allem wegen seines Blutdruckproblems mache ich mir sorgen. Schon allein wegen des psychischen Drucks, dass sie momentan machen, ist er ziemlich mitgenommen, wodurch natürlich der Blutdruck auch steigt...
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  #9  
Alt 19.08.2008, 11:31
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Diese Eingliederungsvereinbarung hat er vermutlich bereits unterschrieben.

Wahrscheinlich hat man ihm eine Standardformulierung vorgelegt und die ist dann vermutlich routinemässig unterschrieben worden.

(Ach, unterschreiben Sie doch mal daaaa. und daaa auch noch und hier noch bitte .... kritzel, kritzel, kritzel ... )

Aber die Atteste kann er nachreichen.

Genau so hab ich mir das nämlich vorgestellt. Kritzel, kritzel und später macht man einem dann den Vorwurf, dass man das nicht genauestes durchgelesen hat.

P.S. habe gerade meinen Vater darauf angesprochen und er hat seine ganzen papiersachen mal rausgekramt und tatsächlich: Da ist eine Eingliederungsvereinbarung bei. Er hatte mich damals schon darauf angesprochen, was das genau ist. Die Frau von der Arbeitsagentur meinte nämlich, dass das ein standardwisch ist und er hat es unterschrieben, ohne es durchzulesen

Werde ihm jetzt aber sagen, dass er zum Arzt gehen soll, um diese Atteste zu kriegen.

nochmals das du soviel weißt und anderen Leuten auch noch hilfst!!!
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  #10  
Alt 19.08.2008, 11:40
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Zitat:
Er wird bereits seit einigen Jahren wegen Bluthochdruck behandelt und kriegt auch immer mehr Tabletten verschrieben. Aber ganz im Griff hatte er das leider nie, so ist es schonmal vorgekommen, dass er deswegen ins Krankenhaus musste... Vor allem wegen seines Blutdruckproblems mache ich mir sorgen.
Also:

Hausarzt: Nierenprofil mit Angabe des Kreatininwertes (Blutuntersuchung)

Augenarzt: Augenuntersuchung - Augenhintergrund / Zustand der feinen Gefässe

Nephrologe (Nierenfacharzt): Untersuchung der Nierenfunktion (Ultraschall/Urinuntersuchung)

Bitte umgehend Termine vereinbaren.
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