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#1
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| Hallo! Ich habe da ab nächster Woche vielleicht ein Problem. Momentan bin ich ALG I-Bezieher und schließe diese Woche einen Kurs zum "MCSE" ab. (Microsoft-spezifische Weiterbildung im IT-Bereich für die, die es nicht kennen) Jetzt frage ich mich, mit was für Jobangeboten ich ab nächster Woche rechnen darf. Die im IT-Bereich, die in Frage kämen, habe ich auf dem Jobserver der AA eh schon seit Monaten im Auge und mich bei den Meisten auch schon beworben. Natürlich nicht, wenn formale Qualifikationen oder spezielle Softwarekenntnisse gefragt sind, die ich nicht habe. (Informatik-Diplom oder SAP-Kenntnisse sind es meist, die eine Stelle für mich unbrauchbar machen) Die Resonanz ist aber recht mager. Ich kann die Zahl der Antworten an einer Hand abzählen… Call Center und ZA habe ich bis jetzt immer vermieden, weil das Stellen sind, die so schlecht bezahlen, dass man nur über die Runden kommt, wenn man ergänzend Hartz IV beantragt. Aber wieso soll ich arbeiten, wenn ich davon alleine nicht leben kann? Sorry, aber da komme ich nach wie vor nicht mit. Ich finde solche Stellenangebote, wo man bei StKl. 1 auf 700-800 netto im Monat kommt einfach unanständig. Außerdem wird man bei Call Centern und in ZA-Firmen, wenn die im Chefduzen-Forum nicht übertreiben, immer nach Strich und Faden besch*****. Muss ich auch nicht haben. Wenn die AA also nicht intern viel mehr Stellenangebote von "richtigen" Firmen haben als auf dem öffentlichen Server, dann können die mir gar nichts anbieten. Genauso wie vor der Weiterbildungsmaßnahme. Aber da lag es daran, dass ich nicht in einem Katalogberuf gearbeitet habe und die einen dann aus Prinzip nicht vermitteln können. Kommt dann auf mich zu, dass obwohl ich jetzt ein halbes Jahr ALG I und einen Kurs für fast 9000 Euro bekommen habe, ich mich trotzdem bei den verhassten CCs und ZAFs bewerben muss? Die einen, nebenbei bemerkt, auch nehmen, wenn man gar keine Qualifikationen hat. Das wäre dann mit dem Kurs ja eigentlich Geldverschwendung gewesen. War schon mal einer in meiner Situation und könnte aus seinem Erfahrungsschatz berichten? Danke! |
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#2
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| Solange du ALG I beziehst, gilt dieser Paragraph für dich. Daran messen sich die Jobangebote und vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit. § 121 SGB III ********************************************** Fällst du in ALG II, kannst du alle Hoffnung fahren lassen. Dann gilt dieser Paragraph für dich: § 10 SGB II § 2 SGB II
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
ZS99 (14.07.2008) | ||
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#3
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| Danke für die Links. Wenn ich den 121 richtig verstehe, muss ich nicht für weniger als ALG I arbeiten. Das finde ich schon mal sehr beruhigend. Dann bin ich nur mal gespannt was passiert, wenn mir der Vermittler Firmen nennt, bei denen ich mich schon beworben habe und die nie antworteten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist wohl ziemlich hoch. |
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#4
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| Hallo Du klingst sehr pessimistisch. Manchmal überträgt man seine Einstellung unbewusst auf andere. |
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#5
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| Hallo! Ich weiss das, da ich mal ein Coaching hatte. Leider habe ich auch allen Grund zu Pessimismus, liegt an meiner Vita und dem, was lieben Familienmitgliedern so alles passiert ist… Grüße! |
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