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#1
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| Hallo zusammen, Aufgrund Familienzuwachses (Familienzusammenführung) habe ich meinen jetzigen Job(1,5 Jahre) in der Schweiz gekündigt und werde aus diesem Grund nach Österreich ziehen. In den letzten Wochen hatte ich mich auch schon verstärkt um einen Job in Ö bemüht, was ich auch durch diverse Korrespondenz mit div Unternehmen belegen kann. Kann ich jetzt über das E301 in Österreich ALG1 aus Deutschland beziehen, oder bleibt da nur das E303 für drei Monate? Ich muss dazu sagen, dass ich vor dem Job in der Schweiz, bereits 3 Jahre in Österreich angestellt war und somit eine Anwartschaft in Ö vorliegt. Diese fällt natürlich durch die max. Grenze von 1230 Euro in Ö etwas dürftig aus. Danke für Eure Antwort |
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#2
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| Du lebst aber jetzt in Deutschland und das ALG I willst du in Deutschland beziehen?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Derzeit bin Grenzgänger Schweiz Deutschland (Wohnsitz Deutschland). Im nächsten Monat werde ich nach Österreich ziehen. |
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#4
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| Vielleicht hilft dir diese Information weiter: Bilaterale Verträge Ansonsten wendest du dich an eine grenznahe Arbeitsagentur in Deutschland, die mit diesen Prozeduren vertraut sein sollten: Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de Schweiz - Arbeiten
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
buenne (29.03.2011) | ||
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#5
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| Ja Danke Ich versuch mal direkt beim Arbeitsamt die richtige Info zu bekommen, aber meistens kennen die ihre eigenen Regelungen nicht. |
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#6
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| Der Schweizer Arbeitgeber sagt mir folgendes: 1. Ich muss das E301 beim Arbeitsamt in DE beantragen 2. Der Arbeitgeber in CH erhält dann ein gelbes Formular "Arbeitgeberbescheinigung" welches vom Arbeitgeber ausgefüllt wird und dann an die Schweizer Behörden weitergeleitet wird, damit diese die Arbeitslosengelder an DE zurückvergütet. In Vielen Beiträgen hier im Forum hatte ich gelesen, das ich das E301 unbedingt im jeweiligen Staat beantragen muss? Was ist jetzt der Unterschied? |
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#7
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| Ich bin eher der Meinung, dass das Formular im Ausland beantragt werden muss, aber egal. Dann gehst du eben so vor, wie der Schweizer Arbeitgeber das sagt: Beantrage das Formular bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, du wirst dann sehen, was passiert. Ggf. fragst du noch mal bei der Arbeitsbehörde des Schweizer Kantons nach, in dem dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. (Guckst du meinen Beispiel-Link).
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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