mündl. Arbeits-Zusage erhalten - wann AA verständigen?
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mündl. Arbeits-Zusage erhalten - wann AA verständigen?

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  #1  
Alt 24.10.2008, 10:16
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Conny69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard mündl. Arbeits-Zusage erhalten - wann AA verständigen?


Hallo Zusammen,
ich habe heute eine mündliche Zusage für eine 6-Monats-Beschäftigung erhalten... das Arbeitsverhältnis muss noch vom Betriebsrat genehmigt werden, hier sind jedoch lt. Aussage meiner künftigen Vorgesetzten keine Schwierigkeiten zu erwarten. Wann muss ich das nun der Agentur für Arbeit melden? Gleich oder erst wenn ich den schriftlichen Vertrag in Händen halte?
Das kann sich noch eine Woche hinziehen, muss ich mich in dieser Zeit nun weiter bewerben?
Lieben Dank für Tipps im voraus.
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  #2  
Alt 24.10.2008, 10:40
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hallo erstmal ich würde bei der agentur bei deinem sachbearbeiter anrufen und in fragen wenn du alg bekommst würde ich das auf jeden fall machen die streichen einen das geld in 0,nix gruss uwe
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  #3  
Alt 24.10.2008, 11:05
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@ Uwe:
ja, hätt ich wohl dazu schreiben sollen: beziehe ALG 1... nun ja, Sachbearbeiterin in Urlaub, dann werde ichs auf jeden Fall am Montag schon mal mündlich melden und schriftliche Änderungsanzeige wohl erst nachreichen, wenn ich den schriftlichen Arbeitsvertrag hab... sicher ist sicher...
liebe Grüße
Conny
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  #4  
Alt 24.10.2008, 13:19
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du meldest die Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag, und zwar nachweisbar, z.B. durch Einwurf einer Mitteilung in den Hausbriefkasten der Agentur für Arbeit sowie zusätzlich per Mail an deinen Sachbearbeiter.

Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob du einen Arbeitsvertrag hast, der kann nämlich innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Arbeitsaufnahme ausgestellt und ausgehändigt werden (Nachweisgesetz). Alleine durch die Aufnahme der Arbeit kommt ein Arbeitsverhältnis zustande.

Vorher würde ich das nicht mitteilen, sollte dein Arbeitgeber dich nämlich nach Hause schicken, ohne dich arbeiten zu lassen, müsstest du der Agentur erklären, warum-weshalb-wieso.

Natürlich musst du dich weiterhin bis zur Arbeitsaufnahme bewerben, und auch dann noch bewerben, wenn deine Arbeitszeit 14,99 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 24.10.2008, 18:54
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Standard @nontestatum

Hallo,
Danke für den Tipp.... denn ich war diesen Monat "echt ne faule Socke".... dann schau ich besser zu, dass ich meine Soll-Anzahl an Bewerbungen noch erfüll...

Und auch ganz vielen Dank wegen dem Zeitpunkt der "Wiederbeschäftigungs-Meldung", denn das könnte ja leider richtig wichtig werden....

LG Conny
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