Müsste morgen zu einem Seminar vom Arbeitsamt, bin aber krank
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Müsste morgen zu einem Seminar vom Arbeitsamt, bin aber krank

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  #1  
Alt 08.03.2009, 16:54
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Leute,

ich müsste morgen normalerweise nach Frankfurt, wo ich lerne mich richtig zu bewerben usw (von Berlitz ein Seminar).

Es geht eine Woche.

Nur bin ich seit ein paar Tagen krank und nach reden ist mir nicht wirklich zu Mute.

Wenn ich da nicht hingehe, kriege ich eine Sperre von 3 Wochen. Kann ich das denn mit einem Attest umgehen? Bzw. das müsste doch machbar sein oder? Kann ja nichts dafür, dass ich krank bin.

Was meint ihr? Irgendwelche Vorschläge?

Gruß!
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  #2  
Alt 08.03.2009, 17:19
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Hallo und herzlich willkommen Kiraboy,

... wenn du hierfür tatsächlich zu krank bist dann solltest du morgen früh zur Praxisöffnung bei deinem Arzt auf der Matte stehen, wenn er dir attestiert dass du nicht dazu in der Lage bist dieses Seminar zu besuchen dann wird das wohl der AfA, der du dieses schnellstens zukommen lassen solltest, als Begründung ausreichen. Außerdem solltest du, falls dies verlangt wird, die AfA und ggf. den Bildungsträger von deinem Fernbleiben informieren, lies dazu die dir ausgehändigten Unterlagen.

Solltest du jedoch der Meinung sein dass dieses Thema für dich damit vom Tisch ist muss ich dich enttäuschen, entweder wirst du dort nach deiner Genesung doch noch antreten müssen, oder dir wird ein späteres Seminar zugewiesen... wobei ich die Teilname an solch einer Schulung für durchaus sinnvoll halte, sie kann dir nur nutzen, nicht schaden.


Wolf






Zitat:
Zitat von Kiraboy Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich müsste morgen normalerweise nach Frankfurt, wo ich lerne mich richtig zu bewerben usw (von Berlitz ein Seminar).

Es geht eine Woche.

Nur bin ich seit ein paar Tagen krank und nach reden ist mir nicht wirklich zu Mute.

Wenn ich da nicht hingehe, kriege ich eine Sperre von 3 Wochen. Kann ich das denn mit einem Attest umgehen? Bzw. das müsste doch machbar sein oder? Kann ja nichts dafür, dass ich krank bin.

Was meint ihr? Irgendwelche Vorschläge?

Gruß!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 08.03.2009, 18:35
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nein neine, es ist ja nicht so, dass ich es schwäntzen möchte. Nur möchte ich daran eigentlich ungern teilnehmen, wenn ich krank bin und kaum ein Wort reden kann bzw non-stop huste.

Na gut, ich werde morgen aber 1. beim Arzt anrufen und fragen wann ich kommen kann 2. beim Amt anrufen und bescheid geben dass ich nicht hin kann und 3. bei dem Veranstalter vom Seminar.

Soweit ich mich erinnern kann, meinte die Frau vom Arbeitsamt, dass ich die Woche drauf hin müsste. Was für mich ja ok wäre.

Danke!
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  #4  
Alt 15.03.2009, 16:54
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so folgendes

Ich habe an dem Tag direkt bei meinem Arzt angerufen und gefragt ob ich kommen kann. Danach beim Amt angerufen und bescheid gegeben und danach beim Veranstalter vom Seminar.

Die Frau vom Seminar meinte, dass ich die Krankmeldung direkt beim Arbeitsamt einreichen solle und dass sie das nicht benötigen, sie notiert sich nur, dass ich krank bin.

Ich habe die Krankmeldung per Mail an das Arbeitsamt gemailt und das dort genau so geschildert.

Alles richtig gemacht oder? Müsste ich rein theoretisch mich um einen neuen Termin kümmern oder ist das so nun ok? Um ehrlich zu sein, bin ich zzt. nicht so wirklich motiviert dahin zu gehen. Bin froh wieder halbwegs gesund zu sein und muss einfach ein paar Dinge erledigen.

Nicht dass das Arbeitsamt mich dann für 3 Wochen sperrt und sagt, ich sei nicht hin gegangen oder sonstiges. Ich habe ja die Mail als Beweis und die Krankmeldung. (Ich habe früher auch per Mail etwas hingeschrieben gehabt (meine Nachweise) und habe auch Antworten bekommen.).

Grüße
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  #5  
Alt 15.03.2009, 17:26
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Zitat:
Zitat von Kiraboy Beitrag anzeigen
so folgendes

Ich habe an dem Tag direkt bei meinem Arzt angerufen und gefragt ob ich kommen kann. Danach beim Amt angerufen und bescheid gegeben und danach beim Veranstalter vom Seminar.

Die Frau vom Seminar meinte, dass ich die Krankmeldung direkt beim Arbeitsamt einreichen solle und dass sie das nicht benötigen, sie notiert sich nur, dass ich krank bin.

Hast du dir Namen und Uhrzeit notiert? Was machst du, wenn die Dame sich nicht an die Info erinnert?

Ich habe die Krankmeldung per Mail an das Arbeitsamt gemailt und das dort genau so geschildert.

Schwerer Fehler: Eine elektronische Übermittlung ersetzt nicht (!) die reale Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Damit hast du bereits die rechtliche Grundlage für eine Sanktion / Leistungseinstellung/ Leistungsrückfordefrung gelegt.

Alles richtig gemacht oder?

Nein ...

Müsste ich rein theoretisch mich um einen neuen Termin kümmern oder ist das so nun ok? Um ehrlich zu sein, bin ich zzt. nicht so wirklich motiviert dahin zu gehen. Bin froh wieder halbwegs gesund zu sein und muss einfach ein paar Dinge erledigen.

Du solltest sofort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung personlich gegen Empfangsbescheinigung abliefern und dich sofort nach Ablauf der Krankschreibungsfrist als genesen der Agentur bzw. ARGE/Jobcenter als vermittelbar vorstellen. Wenn du dich nicht meldest, gilst du solange als nicht vermittelbar, bis du dich meldest. Leistungen erhälst du bei Krankheit aber nur max. 6 Wochen. Danach wird die Leistung eingestellt.
So ist zumindest der offizielle Weg. Danke Gott, wenn dein PAP (persönlicher Ansprechpartner) das lockerer sieht.


Nicht dass das Arbeitsamt mich dann für 3 Wochen sperrt und sagt, ich sei nicht hin gegangen oder sonstiges. Ich habe ja die Mail als Beweis

Eine Mail ist als Beweismittel von zweifelhafter Qualität. Der Weg einer Mail von dir zum Empfänger ist so verschachtelt, dass eine Mail auch verloren gehen kann. Ein Computerexperte kann dir das genauer erklären.

und die Krankmeldung. (Ich habe früher auch per Mail etwas hingeschrieben gehabt (meine Nachweise) und habe auch Antworten bekommen.).

Grüße
Bitte nicht denken, sondern wissen. Die Mitarbeiter bei Behörden oder behördenähnlichen Einrichtungen denken andern als normale Bürger. Bei denen zählt der offizielle Behördenweg, nicht das, was der Bürger als gut und richtig bewertet oder als vernünftig bewertet. Und dabei lernt man hinsichtlich behördlicher Borniertheit nie aus, leider.
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  #6  
Alt 15.03.2009, 18:58
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shit :(

ja Namen habe ich mir gemerkt und auch in der Mail (welches ich dem Arbeitsamt geschickt habe genannt).

na gut ich werde morgen erst einmal beim Amt anrufen und fragen ob ich es persönlich abgeben gehen soll oder per Post Einschreiben oder ob meine Mail ausgereicht (hatte).
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  #7  
Alt 15.03.2009, 19:09
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Wenn du anrufst, kriegst du eine nicht nachweisbare telephonische und mündliche Auskunft.

Bitte gehe dort persönlich hin. Die AU bitte nur gegen Empfangsquittung herausrücken!
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  #8  
Alt 15.03.2009, 19:25
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ja stimmt auch wieder. hast recht. man weiß ja nie, wie es nachher weiter gehen KÖNNTe, nicht wahr?

ich weiß ja nicht wie das arbeitsamt bei dir aussieht... aber bei uns ist eine anmeldung/info. meinst du ich kann diese da abgeben? weil ich ja keinen termin habe.
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