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#1
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| Hallo, beziehe seit dem 1.5.09 Arbeitslosengeld 1. Habe vom Arbeitsamt 2 Stellenangebote bekommen.Allerdings von Zeitarbeitsfirmen.Habe mich dort auch schon vorgestellt. Der Verdienst beträgt 6,53..... Muss ich eine Stelle von einer Zeitarbeitsfirma annehmen? Wird mir Geld gekürzt wenn ich die Stelle ablehne? Gruß PC Geändert von Franky (31.08.2009 um 14:47 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Allerdings beziehst du ALG I und unterliegst damit dem SGB III, bei dir gelten die Zumutbarkeitsvorgaben des § 121 SGB III. SGB 3 - Einzelnorm Du hast also zunächst einen gewissen kleinen Spielraum, um Arbeitsangebote ablehnen zu dürfen. Du solltest aber abwägen, ob du deinen Anspruch auf ALG I sparsam verbrauchst und schonst und daher auch unliebsame Arbeit annimmst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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