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#1
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| Hallo, kurz eine Frage: Ich werde mich demnächst arbeitslos melden, da mein bestehender Arbeitsvertrag ausläuft. Allerdings möchte ich zukünftig nicht mehr Vollzeit sondern nur noch Teilzeit arbeiten, da mein Mann ziemlich viel verdient und ich mich auch in einer ganz anderen Berufssparte weiterbilden will. Kann ich vom Arbeitsamt auch verlangen daß sie mich nur für Halbtagsjobs vermitteln bzw. mir Angebote für Halbtagstätigkeiten zusenden? Und noch eine Frage:Was ist, wenn das Arbeitsamt mir eine völlig unakzeptable Tätigkeit zuweisen will und ich die nicht annehme, wie lange ist die Sperrzeit? Danke schon mal für Eure Antworten... Gruß Claudia |
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#2
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| Bei deinem Antrag auf ALG I kommt die Aussage: "ich wil ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeshrenkt arbeiten" und dann ja oder nein ankreuzen. Bei JA müssen dann noch Zusatzangaben gemacht werden. Bedenke aber, wenn du deine Stundenzahl kürzt, bekommst du dein ALG I auch nur auf diese Stundenzahl ausgezahlt. Wenn das Arbeitsamt dir eine Arbeit anbietet, dann bist du nicht die Einzige, der das Angebot zugesandt wird. Vielleicht ist die Arbeit schon vergeben, bis du dich meldest. Aber wenn du die Chance auf die Arbeit hättest und sie ablehnst, kannst du auch schon bei ALG I eine Sperrfrist bekommen. Arbeitslosengeld: Sperrfristen und Sanktionen Arbeitslosengeld I ? Wikipedia http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf Seite 39ff
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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