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#1
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| Hallo zusammen, ich habe nach meinem Studium nun mehr als ein Jahr Vollzeit gearbeitet. Nun ist das Ende dieses Arbeitsverhältnisses in Sicht. Mein Arbeitgeber hat mir versichert, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses in der Form geschehen wird, so dass ich Arbeitslosengeld bekomme. Ich bewohne zusammen mit meiner Freundin (Studentin) eine nette Wohnung, schön geräumig und natürlich nicht gerade besonders günstig. Ich habe gelesen dass mein ALG I wohl ca. 60% meines jetzigen Nettos betragen wird (richtig?), wovon ich die Miete und alle übrigen Kosten jedoch nicht bestreiten kann. Muss ich ausziehen sobald mein Beschäftigungsverhältnis endet? Meine Freundin bekommt nur sehr wenig BarFög und kann kaum etwas zur Miete etc beitragen, ist das für die ARGE relevant? Danke schonmal für eure Hilfe. MfG -Christian |
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#2
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| Versuche Dir mal zu antworten. ![]() Wenn Dir der Zeitpunkt an dem das Arbeitsverhältnis endet bekannt ist, solltest Du Dich umgehend bei der AA arbeitssuchend melden (Wenn möglich/bekannt drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Ansonsten riskierst Du eine Sperrfrist. Zitat:
Wenn Dein ALG nicht ausreicht um alle Kosten zu decken, kannst Du aufstockend ALG 2 beantragen. Wenn Du ALG2 bekommen solltest, dann bildest Du mit Deiner Mitbewohnerin (wenn ich mich recht erinnere) eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt die Kosten für die Wohnung werden durch die Anzahl der Köpfe die zur Haushaltsgemeinschaft zählen geteilt. Da die Wohnung zu groß/teuer ist, hast Du sechs Monate Zeit Dich nach einem angemessenen Wohnraum umzuschauen. Solange wird die volle Miete gezahlt bzw. Dein Anteil. Wirst Du nicht fündig und kannst das nachweisen, dann werden die vollen Kosten für Unterkunft weiter gezahlt. Willst Du nicht umziehen, werden nach sechs Monaten nur noch die angemessenen Mietkosten gezahlt. Den Rest muss Du aus eigener Tasche zuzahlen. So hoffe ich hab das alles richtig erklärt! Nonte
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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