nach ABM Anspruch auf ALG I ?
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  #1  
Alt 04.03.2010, 16:06
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Pfeil nach ABM Anspruch auf ALG I ?


Hallo @ all

ich bin 56, hatte jetzt eine ABM für 3 Jahre. Vor Antritt der ABM Stelle hatte ich noch 7 Monate Restanspruch auf ALG i.
Besteht dieser Anspruch weiter? Kann ich hoffen das ich nach Ende der ABM (endet im Mai) die 7 Monate ALG I bekomme?

Meine damalige Beraterin sagte mir das ich Anspruch habe, ein kurzes Telefonat mit der 0180 Nummer des A-Amtes sagte mir das ich keinen Anspruch habe.....

Weis jemand die Sachlage?
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  #2  
Alt 04.03.2010, 17:32
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Der Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen.

Gib uns mal Bitte die genauen Daten..

Hast Du bei der ABM in die AV eingezahlt????(Steht auf deiner Abrechnung)
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Geändert von tyron01 (04.03.2010 um 17:54 Uhr)
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  #3  
Alt 04.03.2010, 17:59
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Der Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen.

Gib uns mal Bitte die genauen Daten..

Hast Du bei der ABM in die AV eingezahlt????(Steht auf deiner Abrechnung)
Nein, ich habe nicht in die AV gezahlt.
Dennoch müsste ich ja restanspruch auf "meine" 7 Monate haben
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  #4  
Alt 04.03.2010, 18:05
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Wenn noch keine 4 Jahre Vergangen sind,seit Antragstellung,Definitiv:JA..

So steht es im Gesetz..
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  #5  
Alt 04.03.2010, 18:45
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Es gilt Tag der aller ersten Antragstellung, oder auch wenn man nach einer gewissen Zeit wieder beantragen musste.
Ich musste zweimal bis jetzt beantragen.
Das letzte Mal 2007
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  #6  
Alt 04.03.2010, 18:46
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Es gilt der Tag der ersten Arbeitslosmeldung.
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  #7  
Alt 05.03.2010, 08:27
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Standard Hallo Schlemmerzunge!

Kurz noch mal von mir: Aus einer ABM heraus wird kein Anspruch auf ALG I erworben!
Denke mal, dass das deine Frage war. Ansonsten hat dir Thyron das schon richtig erklärt.

Insider 56
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