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#1
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| Hallo @ all ich bin 56, hatte jetzt eine ABM für 3 Jahre. Vor Antritt der ABM Stelle hatte ich noch 7 Monate Restanspruch auf ALG i. Besteht dieser Anspruch weiter? Kann ich hoffen das ich nach Ende der ABM (endet im Mai) die 7 Monate ALG I bekomme? Meine damalige Beraterin sagte mir das ich Anspruch habe, ein kurzes Telefonat mit der 0180 Nummer des A-Amtes sagte mir das ich keinen Anspruch habe..... ![]() Weis jemand die Sachlage? |
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#2
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| Der Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen. Gib uns mal Bitte die genauen Daten.. Hast Du bei der ABM in die AV eingezahlt????(Steht auf deiner Abrechnung)
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (04.03.2010 um 17:54 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
Dennoch müsste ich ja restanspruch auf "meine" 7 Monate haben |
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#4
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| Wenn noch keine 4 Jahre Vergangen sind,seit Antragstellung,Definitiv:JA.. So steht es im Gesetz..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Es gilt Tag der aller ersten Antragstellung, oder auch wenn man nach einer gewissen Zeit wieder beantragen musste. Ich musste zweimal bis jetzt beantragen. Das letzte Mal 2007 |
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#6
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| Es gilt der Tag der ersten Arbeitslosmeldung.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| Kurz noch mal von mir: Aus einer ABM heraus wird kein Anspruch auf ALG I erworben! Denke mal, dass das deine Frage war. Ansonsten hat dir Thyron das schon richtig erklärt. Insider 56 |
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