Nach acht Monaten Stempeln, Anspruch auf ALG?
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Nach acht Monaten Stempeln, Anspruch auf ALG?

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  #1  
Alt 10.07.2009, 11:58
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Frage Nach acht Monaten Stempeln, Anspruch auf ALG?


Hallo liebe Leute ich hab da mal eine Frage die wohl nicht so leicht zu sein scheint, da mir jeder was anderes sagt...

Also ich bin am 15. Februar diesen Jahres an einer neuen Stelle angefangen, nun muss ich vielleicht im Oktober oder so Stempeln gehen.

Ich hab 2008 allerdings auch gearbeitet, aber nur Stückchenweise, einen Monat oder drei Wochen im Februar (weiß es nicht mehr genau), dann von Mitte Juli - Mitte oder Ende September...

Also meine Frage lautet:
Bekomm ich ALG wenn ich 365 Tage arbeite, oder bekomm ich das wenn ich 365 Tage DURCHGEHEND arbeite? und müssen es 365 Arbeitstage sein? Also Sprich Montag bis Freitag, oder allgemein die Tage wo ich angestellt war?

Mein Letztes Arbeitslosengeld ist nämlich im Dezember oder so ausgelaufen gewesen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, auch wenns noch weit hin ist, aber wissen muss ich das ja trotzdem.
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  #2  
Alt 10.07.2009, 12:15
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Zitat:
Zitat von crazy-lizzy Beitrag anzeigen
Hallo liebe Leute ich hab da mal eine Frage die wohl nicht so leicht zu sein scheint, da mir jeder was anderes sagt...

Also ich bin am 15. Februar diesen Jahres an einer neuen Stelle angefangen, nun muss ich vielleicht im Oktober oder so Stempeln gehen.

Ich hab 2008 allerdings auch gearbeitet, aber nur Stückchenweise, einen Monat oder drei Wochen im Februar (weiß es nicht mehr genau), dann von Mitte Juli - Mitte oder Ende September...

Also meine Frage lautet:
Bekomm ich ALG wenn ich 365 Tage arbeite, oder bekomm ich das wenn ich 365 Tage DURCHGEHEND arbeite? und müssen es 365 Arbeitstage sein? Also Sprich Montag bis Freitag, oder allgemein die Tage wo ich angestellt war?

Mein Letztes Arbeitslosengeld ist nämlich im Dezember oder so ausgelaufen gewesen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, auch wenns noch weit hin ist, aber wissen muss ich das ja trotzdem.
Du benötigst 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. Ob die Arbeitstage gestückelt sind, spielt dabei keine Rolle.

Wichtig wäre dabei auch die Frage, wie hoch das ALG I dann ausfallen würde.
Reicht es gerade so eben, könntest du vielleicht noch Wohngeld zusätzlich beantragen. Evtl. müsstest du dich mit dem Gedanken befassen, aufstockend ALG II zu beantragen.
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crazy-lizzy (10.07.2009)

  #3  
Alt 10.07.2009, 16:36
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Hey, das ist nett das du mir so schnell geantwortet hast... was bedeutet sozialversicherte Arbeitstage denn nun genau, das es Werktage sind, stimmts? und was bedeutet sozialversichert in dem sinne?? was zählt zum beispiel nicht dazu? wie siehts aus mit zeitarbeit und so?

Danke noch für den Tipp mit dem Wohngeld etc.
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  #4  
Alt 10.07.2009, 20:16
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Du musst insgesamt 365 Tage Angestellt gewesen sein..Natürlich auch in die AV eingezahlt haben..(nur Jobs unter 400€ zahlen keine AV oder SV abgaben)..Dabei zählt die Komplette zeit in der du Angestellt warst(auch Samstag und Sonntag)..

Diese 365 Tage musst du in den letzten 2 Jahren voll haben..nicht aber an einem Stück,auch Kleckerweise...Es zählen alle Beschäftigungen der letzten 2 Jahre..



Wenn du in den Letzten 2 Jahren die 365 Tage erreicht hast,dann hast du Anspruch auf 6 Monate Alg1..
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Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



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Geändert von tyron01 (10.07.2009 um 20:22 Uhr)
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  #5  
Alt 11.07.2009, 11:07
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Frage

Das ist nett das du mir geschrieben hast, aber weiter helfen tun mir die zwei verschieden Meinungen nun ja nicht umbedingt, sinds nun 365 oder 360 oder doch nur die Werktage oder doch alle???

ich hoffe ihr werden euch einig, danke für die netten Antworten...
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  #6  
Alt 11.07.2009, 15:12
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