nach Ausbildung Anspruch auf ALG I oder II?
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nach Ausbildung Anspruch auf ALG I oder II?

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  #1  
Alt 13.01.2010, 18:47
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Lurdes befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard nach Ausbildung Anspruch auf ALG I oder II?


hallo,
ich werde am 31. März meine Ausbildung (Hebamme) abschließen. Ich werde nicht übernommen, habe mich noch im Dezember arbeitssuchend gemeldet. Das Arbeitsamt teilte mir mit, ich hätte keinen Anspruch auf ALG I, sondern ALG II. Allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, hat man doch Anspruch auf ALG I, wenn man 3 Jahre lang eingezahlt hat? die Ausbildung ging vom 1.04.2007 bis März 2010. Ich bin verheiratet, aber mein Mann hat auch nur einen Teilzeitjob. Kann mir vielleicht jemand sagen, was denn nun stimmt?
vielen Dank
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  #2  
Alt 13.01.2010, 22:37
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn deine Tätigkeit vorher sozialversicherungspflichtig war, hast du Anspruch auf ALG I erworben.

Aber egal, wenn du ALG II, eine sogenannte nachrangige Leistung, beantragst, muss sowieso abgeklopft werden, ob du einen ALG I - Anspruch hast.

Stellt bitte drei Anträge, weil erst ab Datum Antragstellung geleistet wird:

ALG I
ALG II
Wohngeld
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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Lurdes (14.01.2010)

  #3  
Alt 14.01.2010, 16:05
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Lurdes befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich habe Sozialversicherungen gezahlt, zwar nicht viel, aber egal. Problem der Antragstellung ist bei mir die Zeit, da ich noch mitten im Prüfungsstress bin und zusätzlich das zuständige Arbeitsamt 1 1/2 Stunden (EIN Weg) entfernt ist, ich kann mir das zeitlich leider nicht leisten, öfter zum Arbeitsamt zu fahren sonst verhau ich meine Prüfungen.
Danke für die Antwort, ich werde dann mal ALG I beantragen. Wann muss man das machen? Reicht das einen Monat vorher?
merci!
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  #4  
Alt 14.01.2010, 16:55
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wodim befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Lurdes Beitrag anzeigen
Wann muss man das machen? Reicht das einen Monat vorher?
merci!
Könnte eng werden, manche haben schon bei Fortzahlungsanträgen Bearbeitungszeiten von 4 Wochen. Also lieber so bald wie möglich.
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