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#1
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| hallo, ich werde am 31. März meine Ausbildung (Hebamme) abschließen. Ich werde nicht übernommen, habe mich noch im Dezember arbeitssuchend gemeldet. Das Arbeitsamt teilte mir mit, ich hätte keinen Anspruch auf ALG I, sondern ALG II. Allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, hat man doch Anspruch auf ALG I, wenn man 3 Jahre lang eingezahlt hat? die Ausbildung ging vom 1.04.2007 bis März 2010. Ich bin verheiratet, aber mein Mann hat auch nur einen Teilzeitjob. Kann mir vielleicht jemand sagen, was denn nun stimmt? vielen Dank |
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#2
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| Wenn deine Tätigkeit vorher sozialversicherungspflichtig war, hast du Anspruch auf ALG I erworben. Aber egal, wenn du ALG II, eine sogenannte nachrangige Leistung, beantragst, muss sowieso abgeklopft werden, ob du einen ALG I - Anspruch hast. Stellt bitte drei Anträge, weil erst ab Datum Antragstellung geleistet wird: ALG I ALG II Wohngeld
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Lurdes (14.01.2010) | ||
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#3
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| ich habe Sozialversicherungen gezahlt, zwar nicht viel, aber egal. Problem der Antragstellung ist bei mir die Zeit, da ich noch mitten im Prüfungsstress bin und zusätzlich das zuständige Arbeitsamt 1 1/2 Stunden (EIN Weg) entfernt ist, ich kann mir das zeitlich leider nicht leisten, öfter zum Arbeitsamt zu fahren sonst verhau ich meine Prüfungen. Danke für die Antwort, ich werde dann mal ALG I beantragen. Wann muss man das machen? Reicht das einen Monat vorher? merci! |
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#4
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| Könnte eng werden, manche haben schon bei Fortzahlungsanträgen Bearbeitungszeiten von 4 Wochen. Also lieber so bald wie möglich. |
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