nach einem Jahr Australien Anspruch?
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nach einem Jahr Australien Anspruch?

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  #1  
Alt 10.09.2011, 18:30
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Standard nach einem Jahr Australien Anspruch?


Hallo!

Ich möchte im Januar für ein Jahr Work and Travel nach Australien. Seit letztem Jahr September befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis das ich zum 31. Dez. kündigen will (Nein, ich möchte nicht warten bis das AV ausläuft).
Wie verhält sich das dann mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Sperrfrist von 3 Monaten wenn ich nach dem Jahr wieder nach Dtl. komme?

Muss ich mich noch im Dezember oder Januar arbeitssuchend melden, damit ich die 4 Jahre Zeit zum in Anspruch nehmen habe?
Oder muss ich nichts dem Arbeitsamt sagen sondern einfach nach dem Auslandsjahr zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitssuchend melden, danach 3 Monate Sperrzeit abwarten und dann AL1 bekommen?
In den 3 Monaten der Sperrzeit bekomme ich dann AL2 selbst nach Auslandsaufenthalt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 12.09.2011, 10:47
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Standard AW: nach einem Jahr Australien Anspruch?

Du musst deine Anwartschaft auf ALG I aktivieren, heisst, das ALG I musst du beantragen und bewilligt bekommen, damit die vierjährige Verjährungsfrst greift.

Wenn du selber kündigst, erhälst du eine Leistungssperre, aber du kannst - wenn die Voraussetzungen gegeben sind - ersatzweise oder aufstockend ALG II beantragen. Bei ALG II wirkt die Leistungssperre aber auch, und zwar in der Form einer 1. Sanktion = 30% vom Regelsaz.

Achtung.

Solltest du unter 25 sein, so rate ich ausdrücklich von einer Eigenkündigung ab, bei ALG II gibt es U25-Probleme.
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  #3  
Alt 12.09.2011, 13:29
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Standard AW: nach einem Jahr Australien Anspruch?

Hallo Counselor!

Vielen vielen Dank für deine schnelle Beantwortung! Ich habe dazu noch einige Fragen, da ich nichts falsch machen möchte.


Du hast geschrieben:
Zitat:
Du musst deine Anwartschaft auf ALG I aktivieren, heisst, das ALG I musst du beantragen und bewilligt bekommen, damit die vierjährige Verjährungsfrst greift.

Wann muss ich das ALG 1 beantragen wenn ich Mitte Januar los will? Wann kann ich es frühestens beantragen? Muss ich mich auch arbeitssuchend melden?
Wenn ich das ALG 1 ganz normal beantrage, bekomme ich doch automatisch das Geld (nach den 3 Monaten) wie mache ich es damit ich es erst nach dem Jahr Australien bekomme?
Kann ich erst dann losfliegen sobald das ALG1 bewilligt ist? Wie lange dauert so eine Antragsbewilligung?

Vielen Dank für die Hilfe!

hello
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  #4  
Alt 13.09.2011, 13:31
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Zitat:
Zitat von hello Beitrag anzeigen
Hallo Counselor!

Vielen vielen Dank für deine schnelle Beantwortung! Ich habe dazu noch einige Fragen, da ich nichts falsch machen möchte.


Du hast geschrieben:



Wann muss ich das ALG 1 beantragen wenn ich Mitte Januar los will? Wann kann ich es frühestens beantragen?

Du kannst ALGI frühestens dann beantragen, wenn deine Kündgung dem Arbeitgeber rechtswirksam zugegangen ist.

Muss ich mich auch arbeitssuchend melden?
Ja! Das ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug von ALG I. Du unterliegst allen Pflichten eines Arbeitslosen. Es kann durchaus sein, dass deine Pläne mit ALG I nicht kompatibel sind.

Wenn ich das ALG 1 ganz normal beantrage, bekomme ich doch automatisch das Geld (nach den 3 Monaten) wie mache ich es damit ich es erst nach dem Jahr Australien bekomme?

Dir steht ALG I nur zu, wenn du dich in Deutschland aufhälst - Erreichbarkeitsanordnung beachten! - und erreichbar & vermittelbar bist. Ggf. müsstest du dich vom Leistungsbezug abmelden. Du müsstest dich auch noch erkundigen, ob du nach deinem Auslandaufenthalt wieder nahtlos ALG I beziehen kannst.


Kann ich erst dann losfliegen sobald das ALG1 bewilligt ist?

JA, wenn du sicherstellen willst, dass die vierjährige Verjährungsfrist greift. Ansonsten müsstest du mit der Agentur für Arbeit klären, unter welchen Umständen deine Anwartschaft nichtverjährt.



Wie lange dauert so eine Antragsbewilligung?



Vielen Dank für die Hilfe!

hello
Unabhängig vom Thema:

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, bitte kläre mit deiner Krankenkasse,inwieweit du dieser während deines Auslandsaufenthaltes unterliegst. Lasse dir das schriftlich geben, sonst besteht die Gefahr, dass du nach deiner Rückkehr einen saftigen Nachversicherungsbescheid erhälst.
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  #5  
Alt 13.09.2011, 14:01
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