nach einen Jahr wieder Alg1 beantragen... bitte hilft mir
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  #1  
Alt 24.08.2011, 21:23
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Standard nach einen Jahr wieder Alg1 beantragen... bitte hilft mir


hallo, ich habe von Jahre 2008-2010 gearbeitet danach war ich von 01.04.10 bis 05.08.10 arbeitslos und habe ALg1 bekommen...
von 05.08.10 bis 09.10 war ich krank geschrieben 6 wochen ungefähr habe einen monat Krankengeld bekommen...

danach habe ich mich nirgens wieder angemeldet.. inzwischen habe ich geheiratet, mein mann lebt in der Türkei und ich in Deutschland ab und zu mal bin ich nach türkei zu mein mann gegangen und dann wieder in deutschland..

mein aufenthalt war immer hier in deutschland...

jetzt bin ich Schwanger in der 24. Woche und habe mich vor kurzem Arbeitslos gemeldet, da ich noch kein 23 bin bin ich auf meine Mama versichert aber das wird auch nicht sehr lange ich bin nur noch bis ende august auf sie versichert...

mein mann muss erst mal deutsch lernen damit er nach deutschland kann familenversichert kann ich leider nicht sein, da er nicht arbeitet drüben..

die frage ist habe ich noch restanspruch auf alg1 ?????
da ich schwanger bin ist es mir sehr wichtig damit ich weiterversichert bin hartz4 möchte ich auf keinen Fall beantragen :S

kann jemand mir die Frage antworten ??
:(
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  #2  
Alt 25.08.2011, 12:13
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Standard AW: nach einen Jahr wieder Alg1 beantragen... bitte hilft mir

ALG I wird tageweise gewährt,das heisst, die Anzahl von Tagen, die du noch nicht verbraucht hast, kannst du innerhalb einer Verjährungsfrist von 4 Jahren aufbrauchen.

Hinweis zu ALG II = Hartz IV

Vereinfacht ausgedrückt sieht das SGB II vor, dass Eltern Ihre Kinder bis 25 versorgen müssen. Du geniesst aber den Schutz des § 9 SGB II, das bedeutet, weil du schwanger bist, sind deine Eltern nicht verpflichtet, dich zu versorgen, dir stehen volle ALG II - Leistungen zu.

Da du verheiratet bist, muss dein Ehegatte dich versorgen. Sein Einkommen und Vermögen wird angerechnet, sofern es etws gibt, was man anrechnen könnte.

Ich empfehle, dass du ALG II beantragst, gleichzeitig mit ALG I, die Bewilligung wird sich aber wohl etwas verzögern, weil der Status deines Gatten noch geklärt werden muss.

ACHTUNG: auf keinen Fall Beitragsrückstände bei der Krankenversicherung entstehen lassen!
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Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
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  #3  
Alt 25.08.2011, 18:23
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Hallo Counselor... danke für deine Antwort..

meinst du jetzt, dass ich überhaupt kein Anspruch mehr auf Alg1 habe??

ich bin grad in der 24 Woche, wenn ich ne arbeit hätte würde ich sogar gerne arbeiten gehn, damit die ganze Sache gelöst wird
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  #4  
Alt 26.08.2011, 08:00
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Zitat:
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Hallo Counselor... danke für deine Antwort..

meinst du jetzt, dass ich überhaupt kein Anspruch mehr auf Alg1 habe??

ich bin grad in der 24 Woche, wenn ich ne arbeit hätte würde ich sogar gerne arbeiten gehn, damit die ganze Sache gelöst wird
Als du ALG I bezogen hast, da hast du einen ALG I - Bewilligungsbescheid bekommen. In dem steht, wieviele Tage Anspruch auf ALG I du hast.

DieTage, die du bisher nicht verbraucht hast, stehen dir noch zur Verfügung.

Wenn ich das richtig sehe, hast du noch rund 8 Monate ALG I.

Je nach Höhe des ALG I kannst du noch zusätzlich aufstockend ALG II beantragen. ODER ALG I und Wohngeld (Wohnungsamt)



ich rate aber dazu, dass du noch ALG II beantragst, denn deine Verhältnisse müssen geprüft werden, dadurch würde sich eine ALG II - Bewilligung verzögern, und wenn du ALG II erst dann beantragst, wenn du dringend Hilfe benötigst - ich denke da z.B.. an die Krankenversicherung - kann das ziemlich eng werden ...
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  #5  
Alt 26.08.2011, 10:00
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Als du ALG I bezogen hast, da hast du einen ALG I - Bewilligungsbescheid bekommen. In dem steht, wieviele Tage Anspruch auf ALG I du hast.

DieTage, die du bisher nicht verbraucht hast, stehen dir noch zur Verfügung.

Wenn ich das richtig sehe, hast du noch rund 8 Monate ALG I.

Je nach Höhe des ALG I kannst du noch zusätzlich aufstockend ALG II beantragen. ODER ALG I und Wohngeld (Wohnungsamt)



ich rate aber dazu, dass du noch ALG II beantragst, denn deine Verhältnisse müssen geprüft werden, dadurch würde sich eine ALG II - Bewilligung verzögern, und wenn du ALG II erst dann beantragst, wenn du dringend Hilfe benötigst - ich denke da z.B.. an die Krankenversicherung - kann das ziemlich eng werden ...
Hallo Counselor...

dann müsste es ja mit meiner alg 1 funtionieren, und wenn ich die Zusage für Alg1 bekomme bin ich ja vom Arbeitsamt weiterhin krankenversichert....
Am Montag habe ich meinen ersten Termin beim Vermittler und Dienstag sollte ich meine Formulare für Alg1 abgeben... mir reicht es schon wenn meine Krankenversicherung weiterhin gezahlt wird.. ich habe mich am 16.08 arbeitslos gemeldet ich denke da sollte es keine Probleme geben bei der Krankenversicherung, denn ich kann ja auch nichts dafür wenn die Bearbeitungen so lange dauern...

jetzt fühl ich mich wenigstens etwas besser nach deinen Antwort...
ich Danke dir vielmals !!!!!
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