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#1
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| Hallo alle zusammen, ich hatte vom 18.03.10 -31.03.10 eine Maßnahme in einer Firma. Der Vertrag zum 1.4.10 war auch schon unterschrieben. Als ich heute meinen ersten Arbeitstag antreten wollte, hat mir mein Chef nur einen Brief überreicht, wo vermerkt war das er das Arbeitsverhältniss nach dem 31.3.10 nicht vortführen möchte, da er mit mir unzufrieden war. Hat das jetzt irgendwelche konsequenzen für mich? Kann es sein das mein ALG1 gestrichen, oder gekürzt wird ?? |
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#2
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| Finde ich etwas komisch, das ich hier keine Antwort erhalte. |
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#4
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| Zitat:
Das heisst, dein "Arbeitgeber" hat dich auf Kosten der Agentur für Arbeit" und für sich selber kostenlos arbeiten lassen, hat einen Arbeitsvertrag mit dir abgeschlossen und am ersten Arbeitstag, der entlohnt werden muss, hat er dich antanzen lassen und festgestellt, das ihm deine Arbeit seit gestern nicht gefällt und dir auch noch eine fristlose Kündigung überreicht. Wenn das so ist, wie ich das darstelle, ist ein Arbeitsvertrag zustandegekommen, den er nur fristgerecht kündigen kann. Normalerweise würde ich sagen, schön, der Arbeitgeber hat es sich anders überlegt, wer nicht will der hat schon, nur wird dies die Agentur für Arbeit anders sehen, eine fristlose Kündigung bringt dir mit einiger Sicherheit eine dreimonatige Leistungssperre ein, zumindest wird das ALG solange zurückgehalten, bis die Umstände geklärt sind. So wie ich das sehe, bist du formal gezwungen, Kündigungsschutzklage zu erheben, um Nachteile hinsichtlich deines ALG zu vermeiden. Welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag vereinbart?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ja du hast die Sache ganz gut dargestellt. Die Maßnahme ging bis zum 31.03. und am 01.04. um 8 Uhr hatte er mir die Kündigung überreicht. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich habe mir sagen lassen das er als Chef das Recht hat mir in der Probezeit fristlos zu kündigen, stimmt das ?? Aber ich kann mir nicht vorstellen das ich eine Sperre bekomme, denn es ist ja kein Aufhebungsvertrag gewesen, und auf dem brief den er mir gegeben hat steht auch nicht das dass Arbeitsverhältniss in beidseitigem einverständniss beendet wurde. Vom Grundsatz her, habe ich meine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet. |
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#6
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| Wenn du in meinem Fall von einer Sperre sprichst, meinst du dann das ich 3 monate überhaupt kein geld bekomme ?? Ich hatte am anfang meiner Arbeitslosigkeit auch schon eine sperre bekommen, weil ich mich nach meinem umzug 3 tage zuspät beim AA gemeldet habe, da habe ich dann aber auch nur die 3 Tage abgezogen bekommen. |
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#7
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Ich schreibe jetzt einfach mal genau das , was in dem Brief stand, den ich am 1.4. erhalten habe. Anstellung in unserem Unternehmen zum 01.04.2010 Sehr geehrter Herr Mustermann Ihre Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung endet zum 31.03.2010. Eine Anstellung können wir Ihnen aufgrund nicht zufrieden stellender Leistungen nicht anbieten. Die zum 01.04.2010 geplante Anstellung in unserem Unternehmen wird demnach nicht stattfinden. Somit ist der ausgeschriebene Arbeitsvertrag zum 01.04.2010 hinfällig. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit. |
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#10
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| Zitat:
Jetzt müsste man den Arbeitsvertrag sehen, wie der ausformuliert ist. Es gibt zwei Möglichkeiten: Du gehst zur Agentur für Arbeit, schilderst den Fall und fragst nach, ob dir ALG ohne Leistungssperre gezahlt wird, dir also aus dem Verhalten des Arbeitgebers keine Nachteile erwachsen. Wenn die Agentur zustimmt, lässt du dir das schriftlich bestätigen. Dann würde ich gegenüber dem Arbeitgeber nichts weiter unternehmen. Stellt die Agentur sich aber auf den Standpunkt, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, muss dein Arbeitgeber sich vertragskonform verhalten. Dann ist rechtsanwaltlicher Rat und ggf. eine Kündigungsschutzklage erforderlich. Das Schriftstück, was dir der Arbeitgeber ausgehändigt hat, stellt möglicherweise auch keine Kündigung dar, denn in diesem Schriftstück wird lediglich ein Rechtsstandpunkt vertreten, aber keine Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitgeber hat hier leider eine Rechtssituation geschaffen, in der man sich um des Kaiser's Bart streiten muss.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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