Nach Maßnahme nicht übernommen worden-Bekomme ich jetzt trotzdem ALG1
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Nach Maßnahme nicht übernommen worden-Bekomme ich jetzt trotzdem ALG1

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  #1  
Alt 01.04.2010, 08:46
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Standard Nach Maßnahme nicht übernommen worden-Bekomme ich jetzt trotzdem ALG1


Hallo alle zusammen,
ich hatte vom 18.03.10 -31.03.10 eine Maßnahme in einer Firma.
Der Vertrag zum 1.4.10 war auch schon unterschrieben.
Als ich heute meinen ersten Arbeitstag antreten wollte, hat mir mein Chef nur einen Brief überreicht, wo vermerkt war das er das Arbeitsverhältniss nach dem 31.3.10 nicht vortführen möchte, da er mit mir unzufrieden war.
Hat das jetzt irgendwelche konsequenzen für mich?
Kann es sein das mein ALG1 gestrichen, oder gekürzt wird ??
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  #2  
Alt 05.04.2010, 08:39
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Finde ich etwas komisch, das ich hier keine Antwort erhalte.
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  #3  
Alt 05.04.2010, 15:51
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Zitat:
Zitat von Altmark Beitrag anzeigen
Finde ich etwas komisch, das ich hier keine Antwort erhalte.
Es ist Ostern, da sitzen nicht alle Leute nonstop vor dem PC.
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  #4  
Alt 05.04.2010, 16:12
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Zitat:
Zitat von Altmark Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen,
ich hatte vom 18.03.10 -31.03.10 eine Maßnahme in einer Firma.

Der Vertrag zum 1.4.10 war auch schon unterschrieben.

Als ich heute meinen ersten Arbeitstag antreten wollte, hat mir mein Chef nur einen Brief überreicht, wo vermerkt war das er das Arbeitsverhältniss nach dem 31.3.10 nicht vortführen möchte, da er mit mir unzufrieden war.
Hat das jetzt irgendwelche konsequenzen für mich?
Kann es sein das mein ALG1 gestrichen, oder gekürzt wird ??
Ich gehe davon aus, dass dieses eine Massnahme der Agentur für Arbeit nach § 46 SGB III --> SGB 3 - Einzelnorm war.

Das heisst, dein "Arbeitgeber" hat dich auf Kosten der Agentur für Arbeit" und für sich selber kostenlos arbeiten lassen, hat einen Arbeitsvertrag mit dir abgeschlossen und am ersten Arbeitstag, der entlohnt werden muss, hat er dich antanzen lassen und festgestellt, das ihm deine Arbeit seit gestern nicht gefällt und dir auch noch eine fristlose Kündigung überreicht.

Wenn das so ist, wie ich das darstelle, ist ein Arbeitsvertrag zustandegekommen, den er nur fristgerecht kündigen kann.

Normalerweise würde ich sagen, schön, der Arbeitgeber hat es sich anders überlegt, wer nicht will der hat schon, nur wird dies die Agentur für Arbeit anders sehen, eine fristlose Kündigung bringt dir mit einiger Sicherheit eine dreimonatige Leistungssperre ein, zumindest wird das ALG solange zurückgehalten, bis die Umstände geklärt sind.

So wie ich das sehe, bist du formal gezwungen, Kündigungsschutzklage zu erheben, um Nachteile hinsichtlich deines ALG zu vermeiden.

Welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag vereinbart?
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  #5  
Alt 06.04.2010, 08:27
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Ja du hast die Sache ganz gut dargestellt.
Die Maßnahme ging bis zum 31.03. und am 01.04. um 8 Uhr hatte er mir die Kündigung überreicht.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Ich habe mir sagen lassen das er als Chef das Recht hat mir in der Probezeit fristlos zu kündigen, stimmt das ??
Aber ich kann mir nicht vorstellen das ich eine Sperre bekomme, denn es ist ja kein Aufhebungsvertrag gewesen, und auf dem brief den er mir gegeben hat steht auch nicht das dass Arbeitsverhältniss in beidseitigem einverständniss beendet wurde.
Vom Grundsatz her, habe ich meine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet.
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  #6  
Alt 06.04.2010, 08:31
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Wenn du in meinem Fall von einer Sperre sprichst, meinst du dann das ich 3 monate überhaupt kein geld bekomme ??
Ich hatte am anfang meiner Arbeitslosigkeit auch schon eine sperre bekommen, weil ich mich nach meinem umzug 3 tage zuspät beim AA gemeldet habe, da habe ich dann aber auch nur die 3 Tage abgezogen bekommen.
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  #7  
Alt 06.04.2010, 10:35
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Zitat:
Zitat von Altmark Beitrag anzeigen
Ja du hast die Sache ganz gut dargestellt.
Die Maßnahme ging bis zum 31.03. und am 01.04. um 8 Uhr hatte er mir die Kündigung überreicht.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Dein Boss hat mit dir einen Arbeitsvertrag geschlossen. Du hast deinen Dienst am 01.04.2010 vertragsgemäss angetreten. Wenn er dir dann am 1.4.2010 das Kündigungsschreiben übergibt, muss er sich an die Kündigungsfrist halten, es sei denn, er schliesst mit dir einen Aufhebungsvertrag ab. Er darf dich auch nicht "rückwirkend" kündigen, wirksam ist eine Kündigung immer erst ab Zugang.

Ich habe mir sagen lassen das er als Chef das Recht hat mir in der Probezeit fristlos zu kündigen, stimmt das ??

Nein. Wenn keine entsprechend kurzen Fristen vereinbart sind, z.B. im Tarifvertrag, ist eine fristlose Kündigung nur in berechtigten Fällen gestattet, z.B. bei Diebstahl, Beleidigung und ähnlichen schwerwiegenden Fällen. Eine fristlose Kündigung ist immer ein Knick im Lebenslauf, dagegen muss man sich immer massiv wehren.


Aber ich kann mir nicht vorstellen das ich eine Sperre bekomme, denn es ist ja kein Aufhebungsvertrag gewesen, und auf dem brief den er mir gegeben hat steht auch nicht das dass Arbeitsverhältniss in beidseitigem einverständniss beendet wurde.
Vom Grundsatz her, habe ich meine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet.
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  #8  
Alt 06.04.2010, 11:10
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Zitat:
Zitat von Altmark Beitrag anzeigen
Wenn du in meinem Fall von einer Sperre sprichst, meinst du dann das ich 3 monate überhaupt kein geld bekomme ??

Genau. Bei ALG I = drei Monate Leistungssperre, alternativ ersatzweise bei ALG II = drei Monate Sanktion = 30% bezogen auf den Regelsatz bei Personen über 25, 100% bei Personen unter 25.

Ich hatte am anfang meiner Arbeitslosigkeit auch schon eine sperre bekommen, weil ich mich nach meinem umzug 3 tage zuspät beim AA gemeldet habe, da habe ich dann aber auch nur die 3 Tage abgezogen bekommen.

Wenn du dich drei Tage zu spät bei der Agentur für Arbeit gemeldet hast, war dies ein Verstoss gegen § 38 SGB III, dann wurde dir eine 1wöchige Leistungssperre (bei ALG I) auferlegt. Das ist diese berühmt-berüchtigte Sperre, die völlig sinnlos ist, aber massenhaft Leute um ihr Arbeitslosengeld bringt, der Agentur Kosten spart (ein Schelm, der jetzt Böses denkt ). Oder wenn du ALG II beantragt hast, dann wird ALG II erst ab Datum Antragstellung gewährt, dann hast du eben Leistung für diese Tage verloren.

Hast du bereits ALG I bezogen und dir wurden im Zeitraum eines Umzuges drei Tage abgezogen, dann warst du vermutlich formal für die Agentur für Arbeit (oder für die Arge) nicht erreichbar und hast damit gegen die Erreichbarkeitsanordnung verstossen, was dann für die entsprechende Anzahl von Tagen zum Leistungsverlust führt.




EAO Erreichbarkeitsanordnung:

http://www.kreis-soest.de/aha2/antra...dnung__EAO.pdf

Die EAO ist derzeit über die Internetseiten der Agentur für Arbeit nicht aufrufbar, aber im Internet ermittelbar:

Suchbegriff:

Zitat:
Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des
Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und
ortsnah Folge leisten zu können (Erreichbarkeits-Anordnung EAO ) vom 23. Oktober
1997 in der Fassung der Änderungsanordnung vom 16.11.2001
.





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  #9  
Alt 06.04.2010, 14:24
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Ich schreibe jetzt einfach mal genau das , was in dem Brief stand, den ich am 1.4. erhalten habe.


Anstellung in unserem Unternehmen zum 01.04.2010

Sehr geehrter Herr Mustermann

Ihre Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung endet zum 31.03.2010.
Eine Anstellung können wir Ihnen aufgrund nicht zufrieden stellender Leistungen nicht anbieten. Die zum 01.04.2010 geplante Anstellung in unserem Unternehmen wird demnach nicht stattfinden. Somit ist der ausgeschriebene Arbeitsvertrag zum 01.04.2010 hinfällig. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit.
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  #10  
Alt 06.04.2010, 15:00
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Zitat:
Somit ist der ausgeschriebene Arbeitsvertrag zum 01.04.2010 hinfällig.
Hier sagt der Arbeitgeber ja klar, dass er mit dir einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.

Jetzt müsste man den Arbeitsvertrag sehen, wie der ausformuliert ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Du gehst zur Agentur für Arbeit, schilderst den Fall und fragst nach, ob dir ALG ohne Leistungssperre gezahlt wird, dir also aus dem Verhalten des Arbeitgebers keine Nachteile erwachsen. Wenn die Agentur zustimmt, lässt du dir das schriftlich bestätigen.

Dann würde ich gegenüber dem Arbeitgeber nichts weiter unternehmen.

Stellt die Agentur sich aber auf den Standpunkt, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, muss dein Arbeitgeber sich vertragskonform verhalten. Dann ist rechtsanwaltlicher Rat und ggf. eine Kündigungsschutzklage erforderlich.

Das Schriftstück, was dir der Arbeitgeber ausgehändigt hat, stellt möglicherweise auch keine Kündigung dar, denn in diesem Schriftstück wird lediglich ein Rechtsstandpunkt vertreten, aber keine Kündigung ausgesprochen.

Der Arbeitgeber hat hier leider eine Rechtssituation geschaffen, in der man sich um des Kaiser's Bart streiten muss.
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