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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo! Bin am 11.9. mit meiner Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker-Meister fertig geworden und seit dem offiziell Arbeitslos. War schon beim AA und bei meinem Arbeitsvermittler. War halt so ein Standartgespräch ich sagte ihm auch das ich als Meister Arbeiten möchte und Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung auf keinen Fall. Ich habe auch noch Anspruch auf ALG1 dafür habe ich allerdings erst nächte Woche Mittwoch einen Termin zur Berechnung. Habe jedenfalls gestern einen Brief vom Arbeitsamt bekommen über ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma aus Berlin. Sie suchen Saisonbedingt Arbeitskräfte zum Reifenwechsel und Ölwechsel im raum Cottbus, Senftenberg, Hoyerswerda (alle so 60km entfernt). Verdienst steht nur da Tariflohn. Im Kfz-Gewerbe gibt es aber keinen Tariflohn. Ich weiss also nicht was ich verdienen werde. Ausserdem habe ich keine lust mich als Meister hin zu stellen und Reifenwechsel und Ölwechsel zu machen (Das machen sonst Schülerpraktikanten oder Lehrlinge im 1.Lehrjahr) Ausserdem ging mir die ganze sache ziemlich schnell, zumal ich ja noch nichtmal ALG1 beantragt habe geschweige denn etwas bekomme. Muss ich dieses Angebot annehmen? War ja auch gleich so ein Zettel dabei wegen Sperre usw. Ich hätte vielleicht auch noch eine Zusage zur Nebentätigkeit in einem Betrieb in meiner nähe. (diese 180 € geschichte vom AA) wie verhält es sich damit? (würde lieber das machen als so eine ******* Zeitarbeit) Danke! Gruss, Benny. |
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#2
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| Zumutbarkeit: bei ALG I = § 121 SGB III bei ALG II = § 10 SGB II Solltest du aufstockend zu ALG I auch ALG II beziehen, unterliegst du dem SGB II. Solange die Arbeit "zumutbar" ist, darfst du Vermittlungsvorschläge nicht zurückweisen. Zu den zumutbaren Arbeiten gehört auch die Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen. Man muss sich *sofort/unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung *nachweisbar *ernsthaft auf Vermittlungsvorschläge bewerben. Tust du dies nicht, wirst du bestraft. ALG I = § 144 SGB III ALG II = § 31 SGB II Bei ALG I gibt es keine abgestuften Sanktionen wie bei ALG II, bei ALG I gibt es gleich volle Leistungssperren. Zitat:
Zitat:
Im übrigen habe auch Leute, die Reifen und Öl wechseln, eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit. Solche Arbeiten an Schülerpraktikanten zu vergeben, ist unverantwortlich. Hinsichtlich der Zumutbarkeit musst du auch zur Kenntnis nehmen, dass du auch nicht berufsspezifisch vermittelt werden kannst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Hallo, zunächst: vielen Dank an nontestatum - sehe ich genauso! Chef sein wollen heißt: Vorbild sein müssen! Aber zu Deiner Frage: Wird schwierig, den Job einfach so abzulehnen. Zeitarbeit kann man nicht einfach so ablehnen, es sei denn, man macht seinem Ansprechpartner bei der Agentur deutlich, dass der Personaldienstleister absolut unseriös ist oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhält etc. Zur Sperre: Arbeitslosengeld I (ALG 1) Sieh es doch mal von der Seite: Könnte doch sein, dass - wenn Du Dich bei der Zeitarbeitfirma bewirbst - die merken, dass sie einen Facharbeiter bekommen könnten. Facharbeiter sind auch in der Zeitarbeit rar und sehr willkommen. Jetzt die Frage, was man da verdienen kann und zu Deiner Frage, was eigentlich "Tariflohn" bedeutet... "Tariflohn" heißt, dass das Zeitarbeitunternehmen nach Zeitarbeittarif (AMP, BZA, iGZ) bezahlt. Mehr dazu findest Du auch auf der angegebenen Seite unter "Lexikon Zeitarbeit". Tipp nebenbei: Als Facharbeiter NIEMALS unter 9,00 Euro anfangen und NICHT als Hilfskraft anheuern lassen! Alles Gute und toi toi toi DerZeitarbeitsCheck |
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