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#1
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| Hallo! Mein Name ist Heinz und ich bin Neu hier im Forum. Ich hoffe hier von Euch Ratschläge zu einem Problem ,das sich mir stellt zu bekommen. Bin Arbeitslos geworden und in der Kündigungsfrist erkrankt. Also habe ich Krankengeld bezogen, ca.1300 Eurosechs Monate,Krankenkasse hat eine REHA verlangt, die ich gemacht habe. Bin aus der REHA als arbeitsfähig für 3 bis maximal 6Stunde und nur leichte körperliche Arbeit entlassen worden. Daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet und habe mündlich der Sachbearbeiterin mitgeteilt, das ich nur noch,wie oben erwähnt arbeitsfähig bin.Der Anerkennungsbescheid kam und ist nachdem Krankengeld berechnet worden,etwas über 800.- Diesen Anspruch man mir Um die Hälfte gekürtzt mit der Begründung, das ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur verfügung stehe.Daraufhin habe ich ergänzendes ALG 2 beantragt und erhalten. Meine Frau fängt demnächst eine Arbeit an,450 Euro Netto,davon will die ARGE 80% einbehalten. 1. Frage: Darf das Arbeitsamt auf Grund meiner mündlichen Aussage das ALG 1so kürzen(Der Bericht Der Kurklinik liegt noch nicht vor)und darf das AA das ALG 1 vom Krankengeld und nicht vom vorherigem Verdienst berechnen? 2.Frage: Darf die ARGE das Gehalt von meiner Frau einbehalten? Es ist ja eigentlich mein ALG 1. Bin 54Jahre alt und 50% schwerbehindert. Für Eure Antworten schon mal im voraus vielen Dank Gruss Heinz-Willi Geändert von Heinz-Willi (22.10.2007 um 12:24 Uhr) |
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#2
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| 1. Frage: Darf das Arbeitsamt auf Grund meiner mündlichen Aussage das ALG 1so kürzen(Der Bericht Der Kurklinik liegt noch nicht vor)und darf das AA das ALG 1 vom Krankengeld und nicht vom vorherigem Verdienst berechnen? Das wäre eine Frage für einen Fachmann. Ich glaube aber, dass das Problem mit diesem Paragraphen beschrieben wird: Zitat:
SGB 3 - Einzelnorm 2.Frage: Darf die ARGE das Gehalt von meiner Frau einbehalten?JA! Es ist ja eigentlich mein ALG 1.NEIN! Du beziehst auch ALG II. ALG II ist eine Leistung für Bedürftige. Bei ALG II bildest du mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft, dies bedeutet, sämtliches Einkommen wird in einen Topf geworfen und aus diesem Topf heraus wird euer Anspruch auf ALG II berechnet. Der Verdienst deiner Frau wird nach dem Zuflussprinzip und nach den Zuverdienstregeln behandelt. Arbeitsmarktreform - Zuverdienst
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Heinz-Willi (22.10.2007) | ||
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#3
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| Hallo Nontestatum! Ich möchte mich für Deine schnelle Antwort auf diesem Wege auch nochmal Bedanken,es hat mir schon was weitergeholfen. In Bezug auf die Berechnung meines Alg1 werde ich Wohl noch einen Fachmann bemühen. Nochmals Danke Gru? Heinz-Willi |
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#4
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| Von mir auch ein Hallo, Du bekommst Dein ALG I nur auf die Stunden ausgerechnet ausgezahlt, wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und da es bei Dir leider keine 8 Stunden sind. Von den 450€ werden nicht komplett 80% einbehalten. Die ersten 100€ sind anrechnugnsfrei und von den 350€ dürft Ihr dann noch 20% behalten, also insgesamt 170€ die Ihr mehr in der Kasse habt.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
Heinz-Willi (23.10.2007) | ||
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