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| Hallo, möchte zunächst meine Situation erklären. Bin 25 Jahre seit Jan. 09 verheiratet und selbstständig (Kleinunternehmer). Auf Grund eines längeren Auslandsaufenthaltes habe ich im Jan. 08 meine Stelle als Bürokauffrau gekündigt und habe mich zum Feb. 08 selbstständig gemeldet. Habe in der Zeit von Feb. 08 - voraussichtlich Okt. 09 keine Versicherungsbeiträge gezahlt. Davor war ich jedoch seit 01. angestellt und versicherungsplichtig. Habe bis Heute ca. 70 Bewerbungen geschrieben, jedoch ist es nicht unbedingt hilfreich, da ich bis Oktober nicht zu einem Vorstellungsgespräch persönlich erscheinen kann. Nun zu meinen Fragen: 1. Habe ich trotz Selbständigkeit und Keine Versicherungsbeiträge gezahlt - Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich mich im Nov. 09 arbeitslos melde? Wenn Ja, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet? Auf Grund meiner Verdienste als Selbständige Bürokauffrau oder aus der letzten Festanstellung? Oder gibt es dann einen festen Satz? 2. Wie verhält sich das ganze wenn ich zum Zeitpunkt Nov. 09 schwanger bin? Und mich arbeitslos melde? 3. Wie hoch stehen die Chancen auf einen Bildungsgutschein von AA, als gelernte Bürokauffrau. Da ich in den letzten 2 Jahren festgestellt, das der Beruf Bürokauffrau keine Zukunftsperspektiven mehr für mich darstellt, würde ich gerne eine Umschulung zur Mediengestallterin (Digital/Print) machen. Jedoch kann ich mir die Ausbildungskosten von ca. 350 Euro/mtl. für 3 Jahre Ausbildung nicht leisten, da es sich um eine Vollzeitausbildung handelt und ich nebenbei nicht oder nur sehr wenig arbeiten kann. 4. Gibt es andere Möglichkeiten, für die Finanzierung der Ausbildung in meiner Situation? Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären und es hat jemand Antworten auf meine Fragen. Gruß Deluxe |
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