nach sperre wieder alg 1
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nach sperre wieder alg 1

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  #1  
Alt 14.05.2008, 06:43
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adel45 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard nach sperre wieder alg 1


Hallo zusammen habe grosses problem bin sei dem 1.3-08 arbeitslos
habe sperre bis zum 24.5-08 wegen aufhebungsvertrag
mein problem bekamm bis zum 23.5.08 arbeitslosen hilfe das waren 220 euro
da das arbeisamt aber rückwirkend bezahlt.bekomme ich den rest erst am 30.5
und meine vermieterin wartet auf ihr geld das erste richtige geld bekomme ich also am 30.6 also habe ich 1 1/2 monate kein geld möchte jetzt ein darlhen von der arge haben stht mir das zu wenn ja wieviel

bedanke mich im vorraus
euer adel 45

Geändert von adel45 (14.05.2008 um 07:05 Uhr)
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  #2  
Alt 14.05.2008, 06:58
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Wie alt bist du?
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  #3  
Alt 14.05.2008, 07:00
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bin 45 jahre alt
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  #4  
Alt 14.05.2008, 07:23
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Wenn du einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast, dann hast du an deiner Kündigung mitgewirkt und deshalb tritt bei ALG I (Agentur für Arbeit) eine dreimonatige Leistungssperre ein.

Solltest du nicht vermögend sein und daher durch die Sperre im Sinne des SGB II "bedürftig" werden, kannst du ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen.

ALG II umfasst einen Regelsatz von 347€ (wobei hier allerdings die Sanktion aus ALG I mit einem Sanktionsabzug von 30% wirkt) sowie KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten).

Insofern müsstest du ab Antragstellung ALG II kein Mietdarlehen beantragen, weil die Miete in der ALG II - Unterstützugsleistung bereits enthalten ist.

Sollten vor Antragstellung Mietschulden aufgelaufen sein, könntest du bei der ARGE/Jobcenter einen Darlehensantrag für Mietzahlung nach § 22 SGB II

Zitat:
(5) 1Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. 2Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. 3Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
stellen.

Wenn du wieder ALG I beziehst, und dieses wäre nicht ausreichend, könntest du aufstockend ALG II beziehen, also beide Leistungen gleichzeitig erhalten.
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  #5  
Alt 14.05.2008, 08:21
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ok danke aber da hast du mich falsch verstanden es geht darum
das die sperre am 23.5. ausläuft und ich den rest betrag von
arge 220.00 euro bekommen habe vom 24.5-30.5 bekomme ich aber erst am
am 30.6 arbeitslosengeld deshalb kann ich meine miete nicht zahlen für den monat mai
desweiteren bekomme ich erst am 30.6 mein arbeitslosen geld
daher kann ich am 1.6 meine miete auch nicht bezahlen
deshalb die frage ob ich ein Darlehn beantragen kann . da ich sonst 1 1/2 monate kein geld habe weder miete noch zum leben


gruss
adel45

Geändert von adel45 (14.05.2008 um 08:24 Uhr)
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  #6  
Alt 14.05.2008, 13:22
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Ja, du kannst ein Darlehen bei der ARGE beantragen. Grundlage ist der § 22 SGB II (Verhinderung von Wohnraumverlust).

Beantrage bitte für 06.2008 auch ALG II. Sollte dein ALG I nämlich nicht am 30.06.2008 auf dein Konto eingehen, sondern erst am 01.07.2008, wird dein ALG II für 06.0008 nicht mehr mit dem ALG I gegengerechnet (Anwednung des Zuflussprinzips).

Und bedürftig bist du ja bis zum Eingang deines ALG I.
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adel45 (14.05.2008)

  #7  
Alt 14.05.2008, 13:26
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Frage

Zitat:
mein problem bekamm bis zum 23.5.08 arbeitslosen hilfe das waren 220 euro
Mal so nebenbei eine Frage:

Wieviel ALG I erhälst du und wieso erhälst du "nur" 220€ ALG II (Arbeitslosenhilfe gibt es ja nicht mehr) ?

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  #8  
Alt 14.05.2008, 20:31
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Ich seh das so, die 220€ ALG I sind vom 23.5.- 31.5. gewesen. Und die Summe für Juni kommt ja erst Ende Juni. Da wird das erste Mal ein voller Monat ALG I gezahlt.
Für Mai hättest Du ergänzend ALG II bekommen müssen. Reiche deinen Bescheid von ALG I und die Kopie vom eingegangenen ALG I Geld ein, damit du noch das ALG II für Mai ausgezahlt bekommst. Oder hast du etwa schon den ganzen Monat verprasst und vergessen von dem Geld die Miete zu bezahlen?
Solltest du Ende April/Anfang Mai ALG II Geld bekommen haben, so kann es auch passieren, dass eine Rückforderung von 220€ kommen.
Sollten die 220€ ALG I noch im Mai aufs Konto kommen, dann wird es bei Mai ALG IIangerechnet. Falls erst ab 01.06., wird es im Juni angerechnet.
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Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #9  
Alt 14.05.2008, 21:32
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Möchte mich bei dir bedanken
für deine hilfe werde dich informieren wie es geklapt hat
Besten dank

adel45
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  #10  
Alt 09.07.2008, 06:10
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himmelsengel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard wieviel sperre erwartet mich

Hallo
ich habe eine schule gemacht ,um mein Fachabi zu machen ,habe mein geld von der ARGE bezogen .
Da ich dort nicht mehr klar kam hab ich die schule geschmissen.............jetzt meine Frage ,wieviel sperre erwartet mich von der ARGE ,ich bin unter 25 hab aber meine eigene wohnung und soviel ich weiß ,können sie mir höhstens 30% sperren ,oder???
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