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#1
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| Hallo , Ich habe folgendes Problem . 2 Monate nach meiner Kündigung meines letzten Jobs , bot mir das Arbeitsamt einen Bildungsgutschein zur Umschulung als Mediengestalterin an. Ich habe die Ausbildung 2 Jahre absolviert und abgeschlossen . Nun bin seit 1 Monat Ausgebildete Mediengestalterin und auf der suche nach einer Stelle. Jetzt ist es so ,dass mir das Arbeitsamt meine Leistung für Arbeitslosengeld 1 gestrichen hat und ich in Hartz IV falle. Mein Problem ist das die Zeit für die Bewerbung einfach zu kurz war . Ist das rechtens das mir die Zeit der Umschulung als Arbeitslos bzw. Arbeitsuchend angerechnet wurde ? Ich hoffe jemand kann mir helfen . Grüße Anne |
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#2
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| Du müsstest mal in deinen Bescheiden nachlesen, wie deine Umschulung gestrickt war. Es kann sein, dass ein Modell vorlag, in dem man dir für zwei Tage Schulung einen Tag Arbeitslosengeld angerechnet hat. Wenn du ein Jahr Anspruch auf ALG I gehabt haben solltest, war das kein schlechtes Geschäft für dich. Ansonsten wendest du dich an deine Agentur und lässt dir den Vorgang und deine Anspruche erklären, du hast das Recht, dich schriftlich an die Agentur zu wenden und eine schriftliche und damit rechtsfähige Antwort zu bekommen. Wenn man dich jetzt auf ALG II verweist, musst du ALG II beantragen, das geht nicht automatisch. Geleistet wird erst ab Datum Antragstellung. Sollte absehbar sein, dass du keinen Anspruch auf ALG II hast (Verheiratet, zu viel Vermögen, sonstige Gründe), solltest du dich zumindest "arbeitsuchend" (ohne Leistungsbezug) melden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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