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#1
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| Hi, ich hab ein paar Verständnisprobleme, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Die harten Fakten vorweg: Eine 50 %-Angestellten-Teilzeitstelle (seit Jan 0 Eine nebenberufliche, freiberufliche Selbständigkeit, Umfang ca. 10-15h/Woche, mit wechselndem Einkommen. Seit das Kind da ist (während Elternzeit) hatte ich da ebenfalls nix gemacht. Dann hab ich im März diesen Jahres begonnen, einige redaktionelle Arbeiten zu erledigen. Im Juli hab ich eine Rechnung gestellt, die wurde mir HEUTE überwiesen (zwischendrin angemahnt). Die Rechnung belief auf 470 €. Nur habe ich inzwischen, genauer am 21.09., Alg1 beantragt. Und komme total ins STrudeln. Punkt 1: Laut dem Heft der AfA darf ich monatlich maximal 165 € zuverdienen. Gilt das jetzt tatsächlich auch für mich? Ich meine, mein Lebensunterhalt setzte sich vorher ja auch aus Angestellten-Tätigkeit und Freiberuflichkeit zusammen. Aus Gehalt und Honorar. Und soll sich jetzt aus Alg1 (hoffentlich vorübergehend) und Honorar zusammensetzen. Und nun muss ich quasi meine Selbständigkeit sowiet runterschrauben, dass ich maximal 165 € im Monat verdiene, damit ich weiter Alg1 beziehen kann? Punkt 2: Was ist mit der KV? WÄhrend meiner Angestellten-Tätigkeit war ich über diese Krankenversichert, meine KK wusste von der Selbständigkeit, allerdings war der Umfang eben deutlich geringer, und daher beitragsfrei. Wie läuft das jetzt bei der AfA? Ich verdiene echt nicht viel selbständig, ich könnte (oder besser ich hatte vor) so ca. 250 - 300 € im Monat zuverdienen. Aber davon SELBST KV zahlen? Nach der Elternzeit (bzw. nach Vertragsende Ende Mai) war ich über meinen Mann familienversichert. Punkt 3: Was passiert mit den aktuellen 470 €? Gilt da das Zufluss- oder das Erwirtschaftungsprinzip (heißt das so?)? Erwirtschaftet hab ich weit vor dem Antrag auf Alg1, Rechnung gestellt auch, zugeflossen ist es mir ausgerechnet jetzt. Und nun? Kann mir jemand weiterhelfen? |
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#2
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| Hallo Tartufo, also sobald Du von der Arbeitsargentur oder vom Jobcenter (AlG II) Geld bekommst ( auch wenn*s nur 1€ ist) bist du KV versichert! (diese überweisen den MIndestbeitrag an die RV) Die 470€ werden verrechnet wenn du am Ende des Monats deine Einnahmen einreichen musst. Gruß Michael
__________________ Dozent, Nachhilfelehrer für Personal- und Handelsmangement, Bewerbungs u. Existenzgründer Coach und Verkaufstrainer www.coaching-zentrum.info |
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#3
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| ALso ich habe gestern noch bißchen gesucht, und es scheint so zu sein, dass wenn man VOR EIntritt der Arbeitslosigkeit bereits selbständig war (nebenberuflich), der anrechnungsfreie Satz entsprechend berechnet wird, also da die 165 € nicht gelten. Das wäre ehlrich gesagt auch einfach fies. Wie gesagt, wenn ich 1000 angestellt und 500 selbständig verdiene monatlich (so als Beispiel), dann areitslos werde, und 670 € Alg1 bekäme, und DANN auch noch nur noch 165 € selbständig verdienen dürfte, dann bin ich sehr sehr blank. |
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