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#1
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| Hallo... ..habe einige wichtige Fragen und hoffe jemand kennt sich aus und kann mir helfen..habe mich schon fast durchs gesamte Netz gegoogelt aber nix wirklich gefunden..und beim Arbeitsamt werde ich irgendwie mißverstanden (Telefon).. ..also folgendes.. ..ich bin in einer Umschulung, diese wird durchs Arbeitsamt bezahlt.. ...ich bekomme während der gesamten Umschulung weiterhin ALG I + Betreuungsgeld und Fahrkosten... ..ich möchte dieses Jahr EINE Ferienwohnung vermieten--muß also Nebenerwerbsgewerbe anmelden.. ..so nun meine Frage wie rechnet die Arge das ab...?.. ich weiß das ich nur 165 € verdienen darf aber es ist ja nicht alles Gewinn was man bekommt.. ...muß man es am Jahresende über Gewinn/Verlust abrechnen..?.... ...oder jeden Monat die Einnahmen darlegen..?.. ...hoffe irgendjemand versteht mich und kann helfen.. |
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#2
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| hallo, ich kann dir leider bei deinen poblem nicht helfen, weil ich mich nit damit auskenne, aber würde gerne dich um hilfe bitten. Ich mache jetzt auch bald ne umschuulung für 2 jahre, und wobei ich hilfe brauche ist das Betreuungsgeld. Also ich habe 2 kinder und bin Verheiratet, und meine Frau ist Hausfrau, also kein job, steht mir jetzt auch Betreuungsgeld zu ?? Danke dir schon ma im vorraus für deine Antwort |
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