Nebengewerbe
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Nebengewerbe

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 07.05.2009, 15:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nebengewerbe


Hallo,

ich bin neu hier und habe mal folgendes Anliegen.

Ich bin seit April arbeitslos und habe seit ca. 1 Jahr ein Nebengewerbe laufen.

Ich würde dieses jetzt gerne hauptberuflich ausüben und würde gerne den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen !

Ist dieses in diesem Fall möglich ? Danke für eine Antwort.
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 07.05.2009, 19:20
Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 28
Bedankte sich: 0
3 Danksagungen in 3 Beiträgen
Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

bist Du in diesem Nebengewerbe bereits selbständig tätig? Wichtig ist auch, dass Du das der Agentur mitteilst, da Du ja einen Nebenverdienst hast. Und wichtig ist auch, dass Du darin im Moment nicht mehr als genau 400 EUR / Monat verdienst und nicht mehr als 14,99 Std / Woche darin arbeitest. 165 EUR sind anrechnungsfrei, da Du das ganze ja "erst" seit einem Jahr machst.

Zum Gründungszuschuss:
Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss ein Gespräch mit dem Vermittler stattfinden, in dem er Dich zum Thema Selbständigkeit berät. Dann kommt ein Haufen Papierkram auf Dich zu, Dein Konzept, Businessplan, der z.B. durch die IHK geprüft werden muss. Das ganze wird auf Herz und Nieren geprüft, ob das ganze überhaupt Bestand und Zukunft haben könnte. Wenn Dein Konzept eine Förderzusage erhält und Du noch mind. 90 Tage Anspruch auf ALG I hast, dann steht einem Antrag auf Gründungszuschuss (Höhe des ALG I plus 300 EUR für Sozialversicherung für 6 Monate) eigentlich nichts im Wege.

Gruß
Xala
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 08.05.2009, 10:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Xala,

danke für deine Antworten, haben mir sehr weiter geholfen. Werde das dann wohl mal in "Angriff" nehmen.

Habe aber nochmal eine Frage ! Ich beziehe zurzeit Alg 1 und habe für 2008meine Steuererklärung gemacht, wenn ich jetzt eine Erstattung bekomme, wird diese aufs Alg angerechnet ? Gruß baltic.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 08.05.2009, 14:28
Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 28
Bedankte sich: 0
3 Danksagungen in 3 Beiträgen
Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo baltic,

nein, aufs ALG I wird Dir die Steuererstattung NICHT angerechnet, das ist möglicherweise bei "Hartz IV" so, aber nicht beim ALG I.

Gruß
Xala
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 10.05.2009, 18:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln

Hallo,

danke für die schnellen und guten Antworten.

MFG baltic
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
alg 2 und nebengewerbe rubensfrau45 ALG II/Hartz IV 2 09.07.2009 21:51
Reifenservice als Nebengewerbe hauserb99 Existenzgründung allgemein 2 27.12.2008 22:27
ALG1, Nebengewerbe, Teilzeitjob Minna Arbeitslosengeld ALG I 3 29.08.2008 13:21
Was passiert mit dem Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit Schnecke Existenzgründung allgemein 1 23.11.2007 14:38
Job + 400€ Minijob + Nebengewerbe TobiasB Existenzgründung allgemein 1 10.08.2007 09:43




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.