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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe mal folgendes Anliegen. Ich bin seit April arbeitslos und habe seit ca. 1 Jahr ein Nebengewerbe laufen. Ich würde dieses jetzt gerne hauptberuflich ausüben und würde gerne den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen ! Ist dieses in diesem Fall möglich ? Danke für eine Antwort. |
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#2
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| Hallo, bist Du in diesem Nebengewerbe bereits selbständig tätig? Wichtig ist auch, dass Du das der Agentur mitteilst, da Du ja einen Nebenverdienst hast. Und wichtig ist auch, dass Du darin im Moment nicht mehr als genau 400 EUR / Monat verdienst und nicht mehr als 14,99 Std / Woche darin arbeitest. 165 EUR sind anrechnungsfrei, da Du das ganze ja "erst" seit einem Jahr machst. Zum Gründungszuschuss: Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss ein Gespräch mit dem Vermittler stattfinden, in dem er Dich zum Thema Selbständigkeit berät. Dann kommt ein Haufen Papierkram auf Dich zu, Dein Konzept, Businessplan, der z.B. durch die IHK geprüft werden muss. Das ganze wird auf Herz und Nieren geprüft, ob das ganze überhaupt Bestand und Zukunft haben könnte. Wenn Dein Konzept eine Förderzusage erhält und Du noch mind. 90 Tage Anspruch auf ALG I hast, dann steht einem Antrag auf Gründungszuschuss (Höhe des ALG I plus 300 EUR für Sozialversicherung für 6 Monate) eigentlich nichts im Wege. Gruß Xala |
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#3
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| Hallo Xala, danke für deine Antworten, haben mir sehr weiter geholfen. Werde das dann wohl mal in "Angriff" nehmen. Habe aber nochmal eine Frage ! Ich beziehe zurzeit Alg 1 und habe für 2008meine Steuererklärung gemacht, wenn ich jetzt eine Erstattung bekomme, wird diese aufs Alg angerechnet ? Gruß baltic. |
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#4
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| Hallo baltic, nein, aufs ALG I wird Dir die Steuererstattung NICHT angerechnet, das ist möglicherweise bei "Hartz IV" so, aber nicht beim ALG I. Gruß Xala |
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#5
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| Hallo, danke für die schnellen und guten Antworten. MFG baltic |
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