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#1
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| Hallo an alle und besonders diejenigen die sich mit meinem Problem auskennen :-) Also ich hole mal aus... Ich bin zur Zeit Vollzeit Berufstätig und bin Nebenberuflich noch Selbstständig. Ich habe nun allerdings meinen Hauptberuf (während der Probezeit) gekündigt und bin auf der Suche nach einen anderen Job. Meine Selbstständige Nebentätigkeit übe ich seit 2005 aus und meine Arbeitszeit beträgt hier gerade mal 4-5 Stunden in der Woche (nur Samstags). Nun zu meiner Frage: Ich habe gelesen das wenn man mehr als 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einen (diesen) Nebenjob ausübt, wird dieser Verdienst nicht an das Arbeitslosengeld angerechnet.... Stimmt das ? Ich wäre froh wenn ich von euch eure Meinung dazu lesen kann und hoffe das da was für mich positives herum kommt. Lieben Dank und Grüße STEFAN Geändert von admin (02.03.2010 um 09:04 Uhr) |
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#2
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