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#1
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| Hallo, ich habe zum ALG1 einen Nebenverdienst von genau 165 € Zudem kann ich Fahrtkosten berücksichtigen lassen, die nicht zum Verdienst gerechnet werden. Jetzt meine Frage. Einfache Entfernung, gilt das als Hin-und Rückweg? Hin sind 32 km und zurück natürlich genauso. Also würde ich 64 km angeben und würde so pro Arbeitstag auf 19,20 € kommen. Der Chef ist so nett und zahlt mir im Monat 125 € Fahrgeld ![]() Da ich mitten im Monat angefangen habe, muss ich es mir auf die einzelnen Tage umrechnen. Ob mir die Arge glaubt wenn ich für 2 Stunden Arbeit so weit fahre? Ich würde das Fahrgeld auch festsetzen, jeden Monat das selbe, egal wie oft ich fahre. Hab da etwas Spielraum in der Firma. Danach brauch ich mir blos noch Tage und eine Summe überlegen. Bitte und schon mal Danke
__________________ Lekira |
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#2
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| Einfache Strecke, bedeutet einfache Strecke, also nicht hin und zurück (so wie beim FA).
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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