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#1
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| hallo zusammen, mein freund war von Januar 2008 - bis März 2009 krankgeschrieben. danach ist er ins Ausland gegangen und jetzt wieder hier. frage: hat er überhaupt noch anrecht auf ALG 1? und wie wird es wenn berechnet? nach krankengeld oder nach lohn? vielen dank schonmal |
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#2
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| Wenn dein Freund vor 2008 noch eine bewilligte Anwartschaft auf ALG I hatte, kann er diese verbrauchen. Wie diese dann jetzt berechnet werden würde: ![]() Da keine weiteren Angaben vorliegen, rate ich dazu, folgende Leistungen zu beantragen: ALG I und Wohngeld, ALG II Geleistet wird erst ab Datum Antragstellung, daher bitte sofort Anträge stellen. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Bitte klären, ob inzwischen Beitragsrückstände entstanden sind: Beitragsrückstände sind Gift und stellen den Krankenversicherungsschutz in Frage.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Anonym82 (15.01.2010) | ||
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#3
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| hallo, danke schonmal für die antwort. mein freund hat nie alg 1 beantragt. ist nach der krankschreibung nie zum amt gegangen, wollte vater staat nicht auf der tasche liegen und ist dann halt irgendwann ab ins ausland. krankenversicherung müsste er eine neue machen. dadurch das er sich nicht arbeitslos gemeldet hat war er auch nicht versichert. da hängen noch en paar andere psychische probleme mit drin, die ich hier aber nicht so genau erläutern möchte. jedenfalls will er halt jetzt wieder fuß fassen. |
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#4
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| Die gesetzliche Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war, MUSS ihn aufnehmen, alle anderen k ö n n e n ihn aufnehmen. Bitte sofort ALG II beantragen, wird ALG II bewilligt, geniessert er auch bei Krankenversicherungsbeitragsrückständen vollen Krankenversicherungsschutz.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Anonym82 (15.01.2010) | ||
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#5
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| also bekommt er garkein alg 1??? er war ja nie gemeldet und hat davor ja genug geschafft..... hat halt vom ersparten gelebt.... |
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#7
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| Falsch,Nonte... Rahmenfrist Januar 2010,,,,2 Jahre zurück....Januar 2008.....Also anwartschaft erfüllt... Der bezug von Krankengeld zählt auch(wird er sicherlich bekommen haben),,,,und mindert den Anspruch nicht...§26 SGBIII Also Antrag Alg1,Alg2 und Wohngeld gleichzeitig stellen...Umgehend.....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (15.01.2010 um 20:07 Uhr) |
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Anonym82 (15.01.2010), nontestatum (15.01.2010) | ||
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#8
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| vielen lieben dank warum aber alg 2 beantragen?? er hat gut verdient.... oder hat es andere gründe das es beantragt werden soll? |
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#9
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| Kann nicht schaden,,,,falls der Bedarf durch das ALG1 nicht gedeckt ist....So verschenkt er kein geld...Und Antrag stellen kostet nichts.... Kurz gesagt,,auf ganz sicher gehen.....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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Anonym82 (15.01.2010) | ||
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#10
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| vielen vielen dank......dann können wir am dienstag ja mal durchstarten...... |
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