Neuer Arbeitsvertrag, gekündigt, Sperre?! Hilfe
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Neuer Arbeitsvertrag, gekündigt, Sperre?! Hilfe

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  #1  
Alt 02.04.2009, 19:54
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Unglücklich Neuer Arbeitsvertrag, gekündigt, Sperre?! Hilfe


Hallo

Ich hab da mal ne wichtige Frage. Und zwar hat meine Freundin ein großes Problem, und weder ich noch das Arbeitsamt können weiter helfen.

Meine Freundin hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der wurde jetzt aufgehoben, und ihr neuer Vertrag läuft jetzt auf nur noch 50%, sprich Halbtagsjob.

Das ganze hat sie erst eine Woche vor neuem Vertragsbeginn erfahren. Denn bisher wurde nur gesagt, Anfang Juni, blabla

Nun gut, jetzt ist sie am überlegen, diesen neuen Vertrag nicht anzunehmen, stattdessen sich kündigen zu lassen. Zumal Sie jeden Tag 120 Km zur Arbeit zurück legt.
Im September beginnt sie eine Ausbildung, hätte daher eh dort gekündigt.

Jetzt zu der Frage:
Kann das Arbeitsamt sie Sperren, da sie den neuen Vertrag nicht annimmt?
Der Arbeitgeber würde sie ja dann vermutlich fristlos entlassen...

Hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
LG
kerstin
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  #2  
Alt 03.04.2009, 07:52
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Hallo Kellermaus,

es gut, in solchen Momenten immer die Gesamtsituation zu berücksichtigen. Die Zukunft Deiner Freundin scheint ja weitestgehend gesichert, da sie ab September mit einer neuen Ausbildung startet.

Eine Frage gibt es jedoch: Hat der Arbeitgeber mit der Unterbreitung eines neuen Angebotes eine Kündigung ausgesprochen? Dies ist nämlich meistens der Fall und man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Das bedeutet, der Mitarbeiter wird gekündigt, kann aber ein anderes Angebot des Arbeitgebers annehmen und wird weiterbeschäftigt. Tut er dies nicht, gilt die ausgesprochene Kündigung.

Ist dies bei Deiner Freundin nicht der Fall, sollte sie sich wirklich überlegen, ob sie den neuen Vertrag unterschreibt. Denn dann müsste die Kündigung ja noch ausgesprochen werden und eine fristlose Kündigung kommt hierfür nicht in Frage. Für eine fristlose Kündigung muss Deine Freundin schon etwas angestellt haben, z.B. Diebstahl von Unternehmensbesitz, übles Beschimpfen von Kollegen oder Vorgesetzten, grob fahrlässige Fehler, die das Unternehmen massiv geschadet haben oder, oder, oder.

Man müsste Deiner Freundin schon betriebsbedingt kündigen. Dies muss begründet werden können, das Unternehmen muss eine soziale Auswahl treffen und vieles mehr. Es gilt dann die vertraglich oder gesetzlich vorgegebene Kündigungsfrist (weißt Du wie lange diese bei Deiner Freundin ist?) und dann kann Deine Freundin auch noch Kündigungsschutzklage erheben. Das Verfahren kann sich auf diese Weise durchaus noch ein paar Monate hinziehen und dann beginnt auch schon die neue Ausbildung.

Eine Sperre kann durchaus eintreten. Durch die Nichtannahme des Angebotes, hätte Sie ja die Kündigung selbst herbeigeführt. Dafür muss aber bekannt sein, dass ein neues Angebot vorlag (meistens teilt das der Arbeitgeber mit). Aber selbst dann, sollte Deine Freundin mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden (kostet ja nichts). Hier sitzen auch Menschen und wenn man diese überzeugt, dass man bei den hohen Aufwendungen (Entfernung) mit einem Halbtagsjob nichts anfangen kann, kommt man vielleicht an einer Sperre vorbei.

LG
Bernd
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  #3  
Alt 03.04.2009, 12:24
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kellermaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich werde nochmal mit ihr reden, ob sie gekündigt ist, so wie du gesagt hast.

Das Problem an Allem ist aber, dass ihre Sachbearbeiterin nicht weiter weiß. Dann hat sie eine Hotline anrufen müssen, die haben ihr gesagt, dass das alles nicht rechtsgültig ist. Aber ob sie nun eine Sperre bekommt, wenn sie den neuen Vertrag verweigert, dass konnten sie ihr nicht sagen. Da hat die doch glatt gemeint, dass weiß sie nicht.

Deswegen weiß sie ja auch grad nicht weiter. Denn mit dem Halbtagsjob kommt sie vorne und hinten nicht klar. Da geht die Hälfte von dem Lohn (600 euro) für Sprit drauf.
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  #4  
Alt 03.04.2009, 19:22
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Vorsicht mit einer Ablehnung.

§ 121 SGB III

Man könnte einen Zweitwohnsitz einrichten, ALG II aufstockend beantragen (ARGE/Jobcenter) und Förderung beantragen.

Ausserdem sollte nachweisbar geprüft werden, ob der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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