niedriger Beschäftigungsumfang ALG1?
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niedriger Beschäftigungsumfang ALG1?

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  #1  
Alt 21.04.2010, 17:24
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faculty84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard niedriger Beschäftigungsumfang ALG1?


Liebe Forumianer,

vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt.

Nach meiner Ausbildung wurde ich als Mutterschaftsvertretung in ein befristetes Arbeitsverhältsnis (50% Beschäftigungsumfang) übernommen (bis zum 31.07.2010).

Im Januar 2010 wurde der Beschäftigungsumfang und somit auch das Arbeitsverhältnis um 20% bis zum 31.12.2011 erhöht, bzw. verlängert.

Nun fällt zum 31.07.2010 die Beschäftigung mit 50% Umfang weg. Nun hätte ich ja noch einen Vertrag mit 20% Beschäftigungsumfang bis zum 31.12.2011.
D.h. ich würde dann Brutto 366€ verdienen.

Fragen:
1. Wird daraus dann automatisch ein Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis?
2. Habe ich dann Anspruch auf ALG1?

Danke euch im Voraus,
Gruß
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  #2  
Alt 22.04.2010, 16:34
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn du in der Woche 15 Stunden und mehr arbeitest, bist du nicht arbeitslos und kannst kein ALG I beziehen.

Versicherungsunschädlich darfst du nur 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, dein Verdienst würde dann auch angerechnet werden, Freibetragsberücksichtigung von 165€.

So wie ich das sehe, müsstest du ALG II (Hartz IV) beantragen, dort gibt es keine 15 h - Grenze.

Zitat:
Midijob:

401€ bis 800€,
sozialversicherungspflichtig
Krankenversicherung über den Arbeitgeber
Zitat:
Minijob:

bis 400€
nicht sozialversicherungspflichtig
keine Krankenversicherung über den Arbeitgeber
Krankenversicherungsbeiträge müssen selber aufgebracht und gezahlt werden
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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