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#1
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| Hallo, ich bin derzeit als Anwalt in einer Kanzlei angestellt und nebenberuflich als Berater im Anwaltsberuf selbstständig. Den Hauptanteil meines Einkommens erziele ich durch die angestellte Tätigkeit. Wenn ich nun aus meinem Sozialversicherungspflichtigen Angestellten-Verhältnis heraus gekündigt werde, habe ich dann, trotz der bisherigen Selbstständigkeit, einen Anspruch auf ALG1 und auch Überbrückungsgeld bei Erweiterung der selbstständigen Tätigkeit auf den Hauptberuf als "Anwalt in der eigenen Kanzlei"? Bevor ich mich nun bei teilweise unwissenden AA-Mitarbeitern erkundige hoffe ich hier vielleicht auf eine Anwort. LG Teufelstanz |
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#2
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| Habe da folgendes PDF in meinen Lesezeichen rumhängen: http://www.lehleiter.info/leipzig/do...b_01_08_06.pdf ich würde es so deuten, dass ein Umswitchen von nebenberuflicher zu hauptberuftlicher Selbständigkeit auch einen Anspruch begründet. Aber als Anwalt kannst du sicherlich besser zwischen den Zeilen lesen
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| ...umswitchen nicht ganz...derzeit angestellt als anwalt...und einmal die woche 9 stunden im anwalts-call-center...dort besteht verpflichtung zum eigenen "gewerbe"... ...nach einer kündigung im angestellten-verhältnis käme dann die eröffnung einer "richtigen" kanzlei... ...problem ist simpel, fragt man heute einen Sachbearbeiter (womöglich über Telefonzentrale des AA vermittelt), dann erhält man eine Info zu diesem sicherlich sehr speziellen Fall...aber die Entscheidung über Gründungszuschuss und Überbrückungsgeld erfolgt hierbei sicherlich nicht von diesem (oder auch einem anderen "einfachen" Sachbearbeiter, sondern wohl eher auf "Leitungsebene"...daher meine Unsicherheit... |
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#4
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| Entschuldige Teufelstanz, aber du machst mir echt Angst davor mal auf die Fachkompetenz eines Anwalts angewiesen zu sein. Hast du zu mindestens das PDF gelesen? Es gibbet nämlich nur noch Gründerzuschuss, Überbrückungsgeld ist seit 2006 passé. Ansonsten ist eines der Kriterien der Förderfähigkeit die Hauptberuflichkeit deiner Selbständigkeit. Ob du dabei eine Würstchenbude betreibst, weiter im Call-Center jobbst oder eine eigene Kanzlei eröffnest, ist meines Erachtens eher nebensächlich, solange du das als erfolgsversprechende Geschäftsidee verkaufen kannst.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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