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| Hallo, erstmal einen Gruß an alle, da dies mein erstes Posting ist! Ich bin mitte September 2010 arbeitslos geworden und bekam eine Bewilligung für ALG 1 über 300 Tage. Am 01.04.2011 habe ich eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, die nun gescheitert ist. Ich war während der Selbstständigkeit NICHT freiwillig arbeitslosenversichert und habe kein Geld vom Arbeitsamt bekommen (Aufhebungsbescheid wegen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zum 01.04.). Ich habe nach meinem Verständnis noch einen Restanspruch von ca. 100 Tagen auf ALG 1 (300 Tage - ca 200 Tage verbraucht= 100 Tage ). Ist das wirklich so, oder wird der Anspruch auf andere Weise berechnet? Ist er vllt sogar verfallen? Danke für eure Antworten! |
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