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#1
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| Hallo ich bins nochmal,wir waren jetzt am Dienstag und am Mittwoch beim Arbeitsamt,erst bei der Arge die zu uns sagten,dass wir erst zum Arbeitsamt fahren sollen und wenn die dann sagen wir sollen nochmal zur Arge fahren,dann sollen wir nochmal wieder kommen,so bei meinen Mann haben Sie gleich gesagt,dass die Arge für Ihn zuständig ist,weil er Selbstständig war und keine Arbeitslosenversicherung gezahlt hat,bei mir wird es noch geprüft,die Dame sagte aber gleich das es sehr wenig sein wird und ich zusätzlich Hartz 4 beantragen muss.So und nun zu meiner eigentlichen Frage wir haben nun am Freitag einen Termin bei unseren Vermittler um die Papiere ab zugeben,mein Mann hat nun eine neue Arbeitsstelle gefunden wo er Brutto 550€ verdient,reicht es wenn wir am Freitag den Arbeitsvertrag mitbringen und habe ich dann noch Anspruch auf Hartz 4 und Arbeitslosengeld und was ist mit meinen Mann wie wird das nun berechnet,weil wir den Hartz 4 Antrag zusammen gestellt haben.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße P.S. muss ich dann nur den neuen Arbeitsvertrag von meinen Mann mitnehmen? |
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#2
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| ALG II ist eine nachrangige Sozialleistung, es wird daher geprüft, welche Ansprüche Ihr VOR ALG II habt. Deshalb müsst ihr einen ALG I - Antrag stellen und den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid beibringen. Dasselbe gilt für Wohngeld. Euer Bedarf sieht in etwa so aus: Vater.......... 323,--€ Mutter........ 323,--€ Kind I ......... 287,--€ Kind II ........ 287,--€ Miete, warm xxx,--€ zunächst für 6 Monate volle Leistung, danach wird nur angemessener Wohnraum bezahlt Kindergeld und ALG I wird voll angerechnet; Zuverdienst wird nach § 31 SGB II angerechnet, es verbleiben Freibeträge. Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV 4, ALG 2, Arbeitslosengeld II Hilfe
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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