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#1
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| Hallo zusammen, hab mal wieder ein Problem...in einem altem Thema von mir hatte ich das schon kurz erläutert. Nach meinem gesundheitlich notwendigen Stellenabbruch würden mir 3 Monate Sperre aufgebrummt. Nach diesen 3 Monaten würde direkt Hartz 4 greifen. Da ich mich aber nicht für Hartz 4 melden möchte und ich in den 3 Monaten jettz auch kein Geld kriege, lohnt es sich ja eigentlich nicht sich für ALG 1 neu anzumelden oder? Krankenversichert werde ich jetzt über meine Eltern |
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#2
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| ALG I ist vorrangig vor ALG II. Da deine persönliche Lage hier konkret unbekannt ist, musst du damit rechnen, dass die Sanktion aus ALG I auch in ALG II hineinwirkt, auch zeitversetzt. Mein Vorschlag: bringe die Sanktionen hinter dich, beantrage alle dir zustehenden Sozialleistungen und stelle dich den Ärzten vor, und zwar zunächst deinem Hausarzt, der dich dann evtl. an einen geeigneten Spezialisten verweist, und dann folgend sollte eine Untersuchung beim medizinischen Dienst der Agentur/ARGE-Jobcenter folgen. Wenn du ALG II zu beziehen wünschst, ist eine ärztliche Untersuchung dringend anzuraten, da du sonst als voll vermittelbar eingestuft wirst und dir sonst ohne "Gesundheits-Rabatt" nach § 10 SGB II weitere Sanktionen drohen, wenn du eigenmächtig kündigst oder im Verhältnis zur ARGE/Jobcenter bzw. Agentur Fehler machst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Also mein problem ist chronische Fersenschmerzen die seit über einem jahr behandelt werden aber kein Erfolg haben. Zudem gibt es keine offizielle Diagnose. Ich möchte aber nicht Hartz 4 beantragen...und das geht auch ein bisschen am Thema vorbei. Ich wollte nur wissen ob ich mich überhaupt wieder ALG 1 anmelden muss wenn ich die restlichen 3 Monate ALG 1 eh nicht mehr bekomme und ALG 2 nicht beantragen möchte. Da es wie gesagt keine Diagnose gibt müsste ich jeden Ein-Euro-Job annehmen der mir gestellt wird und dann hätte ich eh nur massenhafte Sanktionen weil ich es nicht ausüben kann |
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#4
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| Die Frage ist ja obs da irgendwelchen Ärger gibt wenn ich nicht mehr gemeldet bin? Krankenversichert bin ich ja über die Familie! |
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#5
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| Zitat:
Familienkrankenversichert bist du aber nur bis 23. Du könntest dich auch nur arbeitsuchend melden, ohne Leistungsbezug. Dann würdest du wenigstens Bewerbungskostenerstattung beantragen können und Reisekosten für Vorstellungsgespräche. Du wärest aber verpflichtet, dich um Arbeit zu bemühen und darfst zumutbare Arbeit nicht ablehnen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Meine Bewerbungskosten sind schon zu 100% ausgeschöpft weil ich an so einem Bewerbungsding teilnehmen musste für 100€. Dann werde ich jetzt keine Leistung in Anspruch nehmen...mir 400€ Jobs suchen und nebenbei ne Vollzeitstelle suchen. Klingt am vernünftigsten oder?? |
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