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#1
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| Hallo, bin neu hier und ich weiss leider nicht an wen ich mich wenden kann und da hab ich euch gefunden : ) Ich bin arbeitssuchend und hab mir selbst eine Stelle zum 05.05. besorgt mit mündlicher Zusage ( noch keinen Vetrag unterschrieben ) . Mit einem Schulungstraining ab dem 28.04. Dies habe ich meiner Agentur mittgeteilt, aber auch das ich noch andere Stellen in Aussicht habe. Nun hat sich Freitag eine diesere anderen Stellen bei mir gemeldet ich soll am 28.04 dort zum Probearbeiten und ich bevorzuge diese Stelle, etwas mehr Gehalt, besseres Bauchgefühl Was passiert ?? Wenn ich am 28.04 zu der meiner bevorzugten Stelle hingehe und die andere Absage ?? kann da eine Sperre erfolgen, falls die mich dann doch nicht nehmen ?? hab echt Sorge es eillt, hab Dienstag noch mal einen Termin bei der Agentur liebe grüsse |
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#2
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| Was ist der Arbeitgeber Nr. 1 für einer? Schlungstraining gleich am Jobanfang, aber noch kein Arbeitsvertrag? ... riecht nach Versicherung, Klinkenputzer, Drückerkolonne ... Arbeitgeber Nr. 2 verlangt einen Probearbeitstag. Nun ja, die Entscheidung kann dir keiner abnehmen, aber wenn ich Probearbeit höre, baut mich das auch nicht auf. Wichtig wäre hier zu wissen: wenn du leistungen der Agentur für Arbeit (ALG I) oder der Arge (ALG II) erhälst, kannst du nicht so einfach einen Probearbeitstag vereinbaren. Du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung, arbeitest du ohne Wissen der Agentur/Arge, giltst du während des Probearbeitstages als nicht erreichbar und damit als nicht vermittelbar und man streicht dir für diesen Tag die Leistungen komplett. Du musst einen Probearbeitstag vorher (!) mit der Agentur für Arbeit/ Arge absprechen und eine Genehmigung nach § 46 SGB III einholen. Versuche deinen Sachbearbeiter zu erreichen, evtl. per E-Mail und lasse dir den Probearbeitstag bewilligen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Wie hast du die Mitteilung an die Agentur formuliert? Dass du ab xx.xx.xxxx eine neue Stelle hast? Dann wird die Agentur deine Leistungen ab xx.xx.xxxx einstellen, da du nicht mehr arbeitslos bist. Im übrigen: die Ablehnung einer selbstgesuchten Stelle ist zwar nicht unproblematisch und grundsätzlich auch von einer Leistungssperre bedroht, aber hier fehlen dann vermutlich die formal-rechtlichen Voraussetzungen wie bei einer von der Agentur vermittelten Stelle.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| so, habs hinter mir Laut Agentur : keine Sperrzeit da ich mir die Stellen selber ausgesucht habe, ich könne also machen was ich möchte das tu ich auch , Danke für eure Hilfe |