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#1
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| Hallo zusammen, da ich mit meinem 5 Jahre dauernden Arbeitsverhältnis als Angestellter irgendwann unglücklich war, habe ich Ende letzten Jahres fristgerecht gekündigt. Ich hatte mich sehr lange erfolglos bei anderen Firmen beworben, doch Ende letzten Jahres klappte es dann endlich. Leider ist der Einstieg bei der neuen Firma nicht geglückt und ich wurde noch in der Probezeit wieder gekündigt. Nun zu meinem Problem: Das Arbeitsamt gibt sich zur Ermittlung des ALG 1 nicht mit meinen Lohnabrechnungen zufrieden. Für diesen Zweck gibt es extra ein 8-seitiges Formblatt das vom letzten Arbeitgeber nochmals auszufüllen ist. Und zwar sind volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Zeitmonate der Beschäftigung zu bescheinigen. Das ist in meinem Falle natürlich besonders peinlich, da ich ja nun auch dem vorletzten Arbeitgeber so ein Formblatt zusenden muss. Dieser wird sich dann natürlich schön ins Fäustchen lachen, da ich Ihm ja den Rücken gekehrt hatte und nun erfolglos dastehe. Kann für mich daher eine andere Regelung getroffen werden um das ALG 1 zu ermitteln? Ein Anruf beim Arbeitsamt war leider erfolglos da man mich dort kurzerhand mit meinem Anliegen abgewimmelt hat. Ich finde diesen Sachverhalt jedenfalls disqualifizierend. Danke schon mal im voraus für Eure Hilfe! :-) Geändert von Katzimir (27.02.2009 um 20:03 Uhr) |
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#2
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| Hallo Katzimir, § 312 SGB III Zitat:
... ich denke das ist eindeutig? Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Katzimir (27.02.2009) | ||
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#3
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| Hallo Wolf, danke für Deine schnelle Antwort! :-) Ja das ist wohl ziemlich eindeutig. Was hat es dann aber mit folgendem Satz auf sich?: "Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen." 1. Wenn dem so ist, warum wurde mir diese Arbeitsbescheinigung dann nicht direkt bei Beendigung ausgehändigt? 2. Wenn dem so ist, so hätte ich doch nun das Recht von den letzten beiden Arbeitgebern eine ganz "neutrale" Arbeitsbescheinigung nachzufordern. Oder anders gefragt: Man benötigt diese Arbeitsbescheinigung doch nur für den Fall das man arbeitslos wird (es steht ja auch das Logo vom Arbeitsamt auf den Formularen). Und somit wäre doch für den Ex-Arbeitgeber in jedem Falle erkennbar das ich arbeitslos bin, oder verstehe ich das falsch? Geändert von Katzimir (27.02.2009 um 21:54 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
Alles gute und viel Glück...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (27.02.2009 um 21:28 Uhr) |
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#5
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| Hallo nichmal Katzimir, Zitat:
Zitat:
So etwas sollte man sich verkneifen, oder eben die Konsequenzen tragen... schließlich sieht man sich immer zweimal im Leben, wie dein Beispiel mal wieder bestätigt. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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tyron01 (27.02.2009) | ||
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#6
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| Zitat:
auseinandergegangen. Aber mein Ex-Chef ließ mir leider keine andere Wahl da wir mittlerweile zu unterschiedliche Ansichten über bestimmte Dinge hatten. Das ich selbst gekündigt hatte ärgert Ihn natürlich, das weiß ich aus sicherer Quelle. |
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#7
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| Trotzdem solltest du dir darüber keine Gedanken machen... Wichtiger ist,das du dein ALG1 Bewilligst bekommst und dazu brauchst du diese Verdienstbescheinigung....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (27.02.2009 um 23:21 Uhr) |
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Katzimir (27.02.2009) | ||
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