| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich werde höchstwahrscheinlich ab dem 1.4. arbeitslos sein. Da ich eine neue Ausbildung anstrebe, würde ich gerne im Vorfeld ein Praktikum machen. Ist das erlaubt? Wie lang darf es max. sein? LG Andrea |
|
#2
| ||||
| ||||
| § 46 SGB III SGB 3 - Einzelnorm Wenn du das Praktikum während des Leistungsbezuges machen möchtest, musst du das mit der Agentur für Arbeit abstimmen und genehmigen lassen. Achtung: wenn das Praktikum vergütet wird, fällst du möglicherweise aus dem Leistungsbezug heraus! Das ist VORHER eindeutig zu klären!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
Danke für die Info. Nein, das Praktikum wird nicht vergütet. Kann meine Vermittlerin auch den Antrag ablehnen? Wenn ja, mit welcher Begründung? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Die Agentur kann ein Praktikum ablehnen, die Unterstützung eines Praktikums ist eine "Kann"-Entscheidung, keine "Muss"-Entscheidung. Wenn du Wert auf das Praktikum legst und die Agentur dich nicht unterstützt, kannst du dich auch vom Leistungsbezug abmelden und das Praktikum eigenfinanziert (selber krankenversichern) durchführen. Eine gleichzeitige Arbeitsuchendmeldung sollte möglich sein.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Das könnte ich mir leider nicht leisten |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 1/2 Jahr unbezahltes Praktikum mit Alg2? | Kalenderseite | ALG II/Hartz IV | 2 | 04.10.2009 13:30 |
| Praktikum vortäuschen | Rene1991 | Praktikum | 8 | 04.09.2009 14:20 |
| Arbeitslos besser als Halbtagsjob? | weltenwunder | Karriere & Job | 1 | 11.04.2007 10:56 |