Praktikum erlaubt, während man arbeitslos ist?
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Praktikum erlaubt, während man arbeitslos ist?

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  #1  
Alt 08.01.2010, 17:15
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Andrea1974 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Praktikum erlaubt, während man arbeitslos ist?


Hallo,

ich werde höchstwahrscheinlich ab dem 1.4. arbeitslos sein.
Da ich eine neue Ausbildung anstrebe, würde ich gerne im Vorfeld ein Praktikum machen.
Ist das erlaubt? Wie lang darf es max. sein?


LG
Andrea
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  #2  
Alt 08.01.2010, 22:31
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§ 46 SGB III

SGB 3 - Einzelnorm

Wenn du das Praktikum während des Leistungsbezuges machen möchtest, musst du das mit der Agentur für Arbeit abstimmen und genehmigen lassen.

Achtung: wenn das Praktikum vergütet wird, fällst du möglicherweise aus dem Leistungsbezug heraus! Das ist VORHER eindeutig zu klären!
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 09.01.2010, 14:09
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
§ 46 SGB III

SGB 3 - Einzelnorm

Wenn du das Praktikum während des Leistungsbezuges machen möchtest, musst du das mit der Agentur für Arbeit abstimmen und genehmigen lassen.

Achtung: wenn das Praktikum vergütet wird, fällst du möglicherweise aus dem Leistungsbezug heraus! Das ist VORHER eindeutig zu klären!

Danke für die Info.

Nein, das Praktikum wird nicht vergütet.

Kann meine Vermittlerin auch den Antrag ablehnen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
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  #4  
Alt 09.01.2010, 14:26
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Die Agentur kann ein Praktikum ablehnen, die Unterstützung eines Praktikums ist eine "Kann"-Entscheidung, keine "Muss"-Entscheidung.

Wenn du Wert auf das Praktikum legst und die Agentur dich nicht unterstützt, kannst du dich auch vom Leistungsbezug abmelden und das Praktikum eigenfinanziert (selber krankenversichern) durchführen. Eine gleichzeitige Arbeitsuchendmeldung sollte möglich sein.
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  #5  
Alt 09.01.2010, 16:47
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Andrea1974 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Die Agentur kann ein Praktikum ablehnen, die Unterstützung eines Praktikums ist eine "Kann"-Entscheidung, keine "Muss"-Entscheidung.

Wenn du Wert auf das Praktikum legst und die Agentur dich nicht unterstützt, kannst du dich auch vom Leistungsbezug abmelden und das Praktikum eigenfinanziert (selber krankenversichern) durchführen. Eine gleichzeitige Arbeitsuchendmeldung sollte möglich sein.

Das könnte ich mir leider nicht leisten
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