Probearbeit bei AA nicht gemeldet
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Probearbeit bei AA nicht gemeldet

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  #1  
Alt 18.07.2010, 17:31
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Cengiz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Probearbeit bei AA nicht gemeldet


Hallo Leute

Diese Woche bin ich durch eine Zeitarbeitsfirma zu einem Kundenbetrieb geschickt worden, um eine Probearbeit zu machen. Dummerweise habe ich
das vergessen der AA mitzuteilen. Ist das überhaupt Pflicht, das man es
vorher abspricht oder kann man das auch später melden?
Da ich mit der Probearbeit in diesem Betrieb nicht zurechtgekommen bin,
aufgrund meiner Lähmung am rechten Hand (Halbseitenlähmung) habe ich die Probearbeit am gleichen Tag abgebrochen und bin gegangen.
Jetzt bin ich am überlegen, was passiert mir im schlimmsten Falle von
der AA? Bekomme ich irgendwie Ärger und muß ich mit Abzug von Alg 1
rechnen, wenn ja wieviel und wie lange?
Wenn man es nicht erwähnt, was glaubt ihr kommen die irgendwie dahinter?
Es war nur alles mündlich abgesprochen im Betrieb und nächsten Tag müsste
ich dann zu ZAF gehen um Vertrag zu unterschreiben.
Ich bitte um eure hilfsreichen Antworten und Tips die damit schon
Erfahrungen gemacht haben und bedanke mich im voraus.
Gruß
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  #2  
Alt 18.07.2010, 22:36
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Standard AW: Probearbeit bei AA nicht gemeldet

Wenn du probearbeitest, musst du dies vorher von der Agentur für Arbeit genehmigen lassen.

Rechtsgrundlage ist der § 46 SGB III.

SGB 3 - Einzelnorm

Trittst du die Probearbeit eigenmächtig ohne vorherige Erlaubnis an, verlierst du für diese Zeit dein ALG I. Rechtsgrundlage für den Leistungsentzug ist die Erreichbarkeitsanordnung.

Wenn du dir die Arbeit selber gesucht hast, würde ich nichts weiter unternehmen, man kann dich schliesslich nicht dafür tadeln, dass du dich um Arbeit bemüht hast. Hast du aber auf ein Vermittlungsangebot der Agentur reagiert, würde ich das der Agentur melden.

Wurde die Probearbeit entlohnt/vergütet, musst du natürlich das Einkommen angeben.

Bitte sorge in Zukunft für glasklare Verhältnisse.

Bitte keine Probearbeit, die nicht von der Agentur vorher bewilligt wurde!

Hintergrund ist auch der § 60 SGB I ---> SGB 1 - Einzelnorm

Die Zeitarbeitsfirma macht es sich schön einfach: die setzt einfach einen kostenlosen Probearbeitstag an und ignoriert die Pflichten eines Hilfeempfängers.

Ich gehe davon aus, dass die Agentur für Arbeit das nicht ganz so eng sieht. Bei den ALG I - Leistungen handelt es sich um Leistungen aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung. Solltest du aber demnächst ALG II beziehen, so wirst du von der Arge/Jobcenter betreut, und da handelt es sich um Steuergelder. Da handelst du dann bitte supergenau gesetzeskonform.
__________________
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  #3  
Alt 19.07.2010, 15:34
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Cengiz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Probearbeit bei AA nicht gemeldet

Hallo Nonestatum

Danke für deine Antwort. Wie lange wird man dann überhaupt gesperrt?
Wer ist denn für den Versicherungsschutz verantwortlich gewesen im Betrieb,
die Zeitfirma oder die Kundenbetrieb? Kann des sein, das man später mit Konsequenzen rechnen muß, falls doch was von ZAF und Kunde an AA
erwähnt wird? Oder war das meines wissen eine Schwarzarbeit ohne Überprüfung gewesen? Ich bin um weitere Antworten sehr dankbar.
Gruß
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  #4  
Alt 20.07.2010, 07:53
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Zitat:
Zitat von Cengiz Beitrag anzeigen
Hallo Nonestatum

Danke für deine Antwort.

Wie lange wird man dann überhaupt gesperrt?

Wenn man unerlaubt probearbeitet, erhält man für die Zeit der Probearbeit keine Leistungen, das heisst, die Leistungen werden für die Anzahl der absolvierten Probearbeitstage zurückgefordert. Problematisch wird es, wenn man aus der Eingliederungsvereinbarung herleiten kann, dass die unerlaubte Probearbeit ein Verstoss gegen die EGV war. Dann wären drei Monate Leistungssperre/Sanktion fällig.

Wer ist denn für den Versicherungsschutz verantwortlich gewesen im Betrieb,
die Zeitfirma oder die Kundenbetrieb?

Grundsätzlich stehst du bei solchen Verhältnisen im luftleeren Raum, schlussendlich würde die Berufsgenossenschaft leisten, aber ich möchte dann nicht in deiner Haut stecken.

Kann des sein, das man später mit Konsequenzen rechnen muß, falls doch was von ZAF und Kunde an AA
erwähnt wird?

Meine Meinung: ausser der bereits erwähnten Leistungsrückforderung wären wohl keine weiteren Nachteile zu erwarten. Das wäre auch mehr als seltsam, würden Arbeitsuchende auch noch für ihren Einsatz bestraft, z.B. mittels Bussgeld.

Das Problem ist natürlich immer: wird man als Probearbeiter bei einem Arbeitgeber aufgegriffen und man hat nichts in der Hand, sieht es schlecht aus.

Beispiel: du kellnerst zur Probe und statt des Trinkgeldes zückt der Gast seinen Zoll-Dienstausweis..... Oooooops - Wat nu


Oder war das meines wissen eine Schwarzarbeit ohne Überprüfung gewesen?

meine unmassgebliche Meinung: der Vorwurf der Schwarzarbeit steht im Raume und kann auch nur schwer widerlegt werden.

Solche Situationen können aber vermieden werden.

Egal, von wem du betreut wirst: Arge (ALG II) oder Agentur für Arbeit (ALG I ODER arbeitsuchend ohne Leistungsbezug): Probearbeit ist nach § 46 SGB III möglich, und das ganz offiziell. Einfach nur die Bewilligung einholen. Und der ganze Versicherungsklimbim geht dann über die Agentur oder Arge.





Ich bin um weitere Antworten sehr dankbar.
Gruß
.......................
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  #5  
Alt 30.05.2011, 16:57
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn du probearbeitest, musst du dies vorher von der Agentur für Arbeit genehmigen lassen.

Rechtsgrundlage ist der § 46 SGB III.

SGB 3 - Einzelnorm

Trittst du die Probearbeit eigenmächtig ohne vorherige Erlaubnis an, verlierst du für diese Zeit dein ALG I. Rechtsgrundlage für den Leistungsentzug ist die Erreichbarkeitsanordnung.

Wenn du dir die Arbeit selber gesucht hast, würde ich nichts weiter unternehmen, man kann dich schliesslich nicht dafür tadeln, dass du dich um Arbeit bemüht hast. Hast du aber auf ein Vermittlungsangebot der Agentur reagiert, würde ich das der Agentur melden.

Wurde die Probearbeit entlohnt/vergütet, musst du natürlich das Einkommen angeben.

Bitte sorge in Zukunft für glasklare Verhältnisse.

Bitte keine Probearbeit, die nicht von der Agentur vorher bewilligt wurde!

Hintergrund ist auch der § 60 SGB I ---> SGB 1 - Einzelnorm

Die Zeitarbeitsfirma macht es sich schön einfach: die setzt einfach einen kostenlosen Probearbeitstag an und ignoriert die Pflichten eines Hilfeempfängers.

Ich gehe davon aus, dass die Agentur für Arbeit das nicht ganz so eng sieht. Bei den ALG I - Leistungen handelt es sich um Leistungen aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung. Solltest du aber demnächst ALG II beziehen, so wirst du von der Arge/Jobcenter betreut, und da handelt es sich um Steuergelder. Da handelst du dann bitte supergenau gesetzeskonform.
Hallo,

habe ein ganz anderes Problem. Wurde am Telefon von meinem zukünftigen Arbeitgeber beleidigt. Habe ihm gesagt, dass die Probearbeit bei der Aa angemeldet werden muss. Hatte mir die Arbeit selber gesucht. Der Arbeitgeber hatte die Stellenausschreibung annonymisiert. Um an die Daten zu gelangen musste ich der Agentur schreiben. Dort bekam ich die Anschrift des Arbeitsgebers und eine Rechtsfolgebelehrung ( ist zu 100 % nicht rechtens). Sollte am nächsten Morgen um 5 Uhr bei ihm anfangen, obwohl er es nicht der Aa gemeldet hat. Als ich Ihm dies mitteilte legte er auf. Nun habe ich eine Sperrzeit erhalten. Soviel zum Thema Aa sieht das nicht so eng!!!
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